Trotz der hohen Zahl auch junger Betroffener ist es immer noch am Wahrscheinlichsten, im betagten Alter auf Pflege angewiesen zu sein. 76,7 Prozent der Pflegebedürftigen waren zum Jahresende 2019 über 65 Jahre alt, 64,4 Prozent sogar 75 Jahre oder älter.
Die meisten Betroffenen mit Pflegegrad 2
Der mit Abstand größte Teil der Leistungsbezieher hatte zum Jahresende 2019 Pflegegrad 2 anerkannt bekommen: Das betraf in Summe 1.752.039 Pflegebedürftige. Dies bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Diese Patienten haben aktuell Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro für Pflegesachleistungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Der zweithäufigste Pflegegrad ist aktuell Pflegegrad 3, was eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ bedeutet. Den Betroffenen wird ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 545 Euro zuerkannt, wenn sie zu Hause betreut werden. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen beträgt monatlich 1.298 Euro. 1.205.739 Menschen fielen in diese Kategorie.
Hohe Pflegegrade werden hingegen weitaus seltener vergeben. Pflegegrad vier hielten zum Jahresende 2019 genau 581.828 Patienten. Das bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“, etwa bei bettlägerigen Patienten, die Hilfe beim Toilettengang, An- und Ausziehen benötigen.
Pflegegrad 5 hatten 249.379 der Leistungsempfänger. Das bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, in der Regel eine Rundumversorgung.