Die Ergebnisse des Versichererverbandes decken sich grob mit vergleichbaren Studien, etwa der Leistungsstudie aus dem Analysehaus Franke und Bornberg. Auch diese bestätigen, dass der Vorwurf, die Versicherer würden Berufsunfähigen eine Leistung im Ernstfall verweigern, so pauschal nicht aufrecht erhalten werden kann.
Auch beim Unternehmen mit Sitz in Hannover wurde das Regulierungsverhalten aus dem Jahr 2018 angeschaut. In Summe seien per Stichproben 73.475 Regulierungen von BU-Leistungsfällen geprüft worden. In diesem Jahr haben sich fünf BU-Versicherer in die Karten schauen lassen: Generali, ERGO, HDI, Nürnberger und Zurich. Laut der Untersuchung gehen vier von fünf Leistungsentscheidungen (rund 80 Prozent) zu Gunsten der Versicherten aus. In der Auswertung der Zahlen aus dem Jahr 2017 waren es noch 82,86 Prozent.
Je nach Rentenhöhe schwankt der Anteil der Anerkennungen jedoch deutlich. So liege die Leistungsquote bei BU-Renten zwischen 901-1.500 Euro bei 74,5 Prozent - zwischen 2.401-2.700 Euro liege der Wert sogar nur bei 72,2 Prozent. Die höchsten Leistungsquoten liegen bei der Rentenhöhe von 300-600 Euro (81,2 Prozent) sowie bei 3.001-3.300 Euro. Allerdings sind Monatsrenten über 2.700 Euro eher selten anzutreffen.
Wie stark sich die geprüften Fälle unterscheiden können, zeigen die Gründe für Ablehnungen. Denn bei Franke und Bornberg seien mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55 Prozent) darauf zurückzuführen, dass der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50 Prozent) nicht erreicht werde. Der Versichererverband kommt hier auf lediglich in 46 Prozent.
Leider fehlt in den Zahlen des Lobby-Verbands weiterhin eine statistische Gesamtschau zu den Leistungsquoten der BU-Versicherer: etwa eine exakte Zahl, wie viele BU-Anträge genau pro Jahr gestellt und bewilligt werden. Zudem beruhten alle Untersuchungen zu Leistungsquoten auf freiwilligen Angaben der BU-Anbieter. Auch, ob ein Versicherer sofort einen Antrag auf BU-Leistung bewilligt hat oder der Berufsunfähige erst nach mehreren Anläufen seine Leistung zugestanden bekam, bleibt in der GDV-Statistik offen.