Die Zahl der Personen mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist auch im Jahr 2019 weiter deutlich gewachsen. Nach vorläufigen Zahlen des PKV-Verbandes stieg die Zahl der Verträge im Jahr 2019 um etwa 389.000.
Die Zahl der Krankenzusatzversicherungen ist auch im Jahr 2019 gestiegen. Insgesamt 26,78 Millionen Zusatzpolicen haben Bundesbürger bei den Privatversicherern abgeschlossen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 2,9 Prozent beziehungsweise rund 750.000 Verträgen. Im Jahr 2009 waren es noch 21,48 Millionen und damit gut 5,3 Millionen Policen weniger. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbandes hervor.
Einen wichtigen Part an den guten Verkaufszahlen haben Zahnzusatz-Policen. Denn auch im Jahr 2019 konnte der Kreis der versicherten Personen erhöht werden. So konnten etwa 389.000 Neukundinnen und -kunden hinzugewonnen werden. Das ist ein Plus von 2,4 Prozent. Demnach bestünden aktuell gut 16,39 Millionen Verträge.
Zum Jahresende 2018 hatten noch rund 16,01 Millionen Bundesbürger eine solche Zusatzpolice. Damit sei allein im vergangenen Jahrzehnt die Gesamtzahl der Verträge um rund vier Millionen beziehungsweise 32,4 Prozent angewachsen. Die Daten umfassen sowohl Einzel- als auch Gruppentarife. Generell muss die Zahl der abgeschlossenen Verträge nicht identisch mit der Zahl der versicherten Personen sein. Denn ein Versicherungsnehmer kann auch mehrere Verträge abgeschlossen haben.
Ab dem 1. Oktober erhalten gesetzlich Krankenversicherte nun einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung bisher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt. Der Zuschuss steigt, wenn der Patient bzw. die Patientin ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann: von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft, das jährliche Vorsorge-Untersuchungen nachweist.
Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet.