Wenn es um die eigenen Investments geht, ziehen viele Anleger in Betracht, einen Vermögensberater zu konsultieren oder das Vermögen in die professionellen Hände eines Vermögensverwalters zu legen. Obwohl die beiden Begriffe oftmals synonym verwendet werden, unterscheiden sich die Tätigkeitsbereiche der Dienstleistungen maßgeblich – insbesondere in Hinblick auf die rechtlichen Bestimmungen. Welche Unterschiede für Anleger bei der Wahl zwischen Berater und Verwalter ausschlaggebend sind, erklärt Torsten Reidel (Grüner Fisher Investments GmbH) im Gastbeitrag.
Individuelle Faktoren wie die persönlichen Investmentziele, der Anlagehorizont und die Risikobereitschaft des Anlegers bilden die Grundlage für die Beratungsleistung des Vermögensberaters, der in allen Finanz- und Versicherungsfragen unterstützend tätig ist. Wie der Name bereits erahnen lässt, beschränkt sich sein Aufgabenfeld auf das Aussprechen von Empfehlungen – der Vermögensberater hat somit keinerlei Zugriff auf die Finanzen des Anlegers und trifft keine proaktiven Entscheidungen hinsichtlich der Portfoliogestaltung.
Vermögensberater als objektiver Empfehlungsgeber
Vermögensverwalter als aktiver Entscheider
Das Tätigkeitsfeld des Vermögensverwalters geht weit über die reine Beratungsleistung hinaus: Der Kunde delegiert die Anlageentscheidung und Portfoliostrukturierung an den Verwalter, der im Zuge dessen grundsätzlich eigenständig handeln darf. Dabei ist jedoch festzuhalten, dass der Vermögensverwalter stets im Rahmen der mit dem Anleger vereinbarten Strategie und im Sinne der festgelegten Investmentziele entscheidet. Auf Grundlage relevanter Faktoren wie dem Anlagehorizont, der Risikotragfähigkeit und der individuellen Ziele stellen viele Vermögensverwalter dem Kunden zunächst verschiedene Anlagestrategien vor. So kann beispielsweise zwischen einem chancen-, ertrags-, sicherheits- oder nachhaltigkeitsorientierten Portfolio gewählt werden. Zudem steht es dem Anleger frei, Anregungen zu äußern oder im Vorfeld Restriktionen zu erteilen, an die der Vermögensverwalter im Zuge seiner Entscheidungen gebunden ist. Meist wird dem Kunden während der Zusammenarbeit ein persönlicher Investmentbetreuer zur Seite gestellt, der ihn über jegliche Entwicklungen seines Depots auf dem Laufenden hält.
Ein Vorteil gegenüber dem Vermögensberater: Für die Finanzdienstleistung der Vermögensverwaltung wird zwingend eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt. In regelmäßigen Abständen wird der Vermögensverwalter hierbei durch die Aufsicht in Hinblick auf die Wahrung der gesetzlichen Anforderungen geprüft. Grundsätzlich sollten Anleger jedoch beachten, dass es neben unabhängigen auch bankenabhängige Verwalter auf dem Markt gibt: Die Portfoliogestaltung ist hier meist ausschließlich durch hauseigene Finanzprodukte geprägt, wodurch Interessenkonflikte seitens des bankenabhängigen Verwalters begünstigt werden. Unabhängige Vermögensverwalter können ihre Kunden hingegen individueller beraten und eine breiter aufgestellte Produktpalette anbieten.
Berater oder Verwalter: Wie sollten sich Anleger entscheiden?
Häufig sind Vermögensberater mit dem Vorurteil behaftet, einzig Kunden mit hohen Vermögenswerten zu betreuen – ihre Expertise beschränkt sich jedoch nicht nur auf Kapitalanlagen, sondern erstreckt sich zusätzlich über den gesamten Versicherungs- und Finanzierungsbereich. Demnach lohnt sich eine Zusammenarbeit für jeden, der sein Vermögen professionell strukturieren lassen oder sich in Finanzfragen beraten lassen möchte – auch bei geringerem Vermögen. Anleger, die über eine größere Anlagesumme verfügen und diese nicht eigenständig managen möchten, sollten sich hingegen an einen Vermögensverwalter wenden und die Finanzen in professionelle, unabhängige Hände geben.