Mit betrieblichem Gesundheitsmanagement Kosten senken

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Doch ein nachhaltig eingeführtes, betriebliches Gesundheitsmanagement sorgt nicht nur dafür, dass Mitarbeitende gesund bleiben, sondern führt auch dazu, dass das Unternehmen Mitarbeiter emotional stärker an sich bindet und auch für neue Mitarbeiter attraktiver wird. Laut einer aktuellen Umfrage haben 64 Prozent der Berufseinsteiger Interesse an einer Krankenzusatzversicherung. Unternehmen mit einer betrieblichen Krankenversicherung haben hier einen ganz klaren Wettbewerbsvorteil, da sie ihren Mitarbeitenden einen günstigen oder sogar kostenlosen Zusatzschutz bieten. Ein klarer Vorteil im Kampf um die besten Mitarbeitenden.

Krankheitstage sind enormer Kostenfaktor

Und das ist nicht der einzige Vorteil: Denn jeder investierte Euro in die Gesundheit der Mitarbeitenden führt dazu, dass Krankheitskosten reduziert werden. „So gesehen ist das betriebliche Gesundheitsmanagement eine Investition mit mehrfacher Rendite“, erklärt Dirk Keller. Ein Beispiel: Für einen mittelständischen Betrieb belaufen sich die Kosten pro Krankheitstag im Schnitt auf 550 Euro. Bei angenommen 18,5 Krankheitstagen je Mitarbeitender im Jahr und einer Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten entstehen Kosten in Höhe von über 1 Millionen Euro. „Das ist ein enormer Kostenfaktor, der vielen Entscheidern in Unternehmen gar nicht bewusst ist. Erst durch ein aktives Gesundheitsmanagement werden diese Kosten transparent“, so der Experte.

Und das Beste: Mit gezielten Maßnahmen können Krankheitstage meist auch recht schnell reduziert werden. Nach den Erfahrungen von Dirk Keller sinken Krankenstand und Krankheitskosten nach Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements um circa 25 Prozent. Die Kostenreduktion ergibt sich jedoch nicht allein aus einer Reduktion von Fehlzeiten oder Krankheitstagen. „Ein nachhaltiges, ganzheitliches und effektives Gesundheitsmanagement kann durch die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Mitarbeitenden auch zu einer Steigerung der Produktivität führen“, erklärt Dirk Keller.

Neue Entwicklung bei der betrieblichen Krankenversicherung

Nach jahrelangem Hin und Her ist es nun entschieden: Die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung fallen unter den Sachlohn und sind damit steuerfrei. Das heißt: Arbeitgeber müssen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen – wenn sie sich an zwei Bedingungen halten: Die Zuwendung zur betrieblichen Krankenversicherung gilt nur dann als Sachlohn, wenn der Arbeitgeber sie als Versicherungsschutz gewährt und Sachbezüge sind nur bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich steuerfrei.

Dirk Keller ist Berater Betriebliche Krankenversicherung (IHK) und hat sich auf bKV und betriebliches Gesundheitsmanagement spezialisiert. Neben seiner Webseite www.dirk-keller.de betreibt er einen Podcast:

Spotify:

https://open.spotify.com/episode/72jTHQ1poqFzRynyU8MXoQ...

I-tunes:

https://podcasts.apple.com/.../work-well.../id1532038050