Ein weiteres Ziel des Aufsichtswechsels ist aus Sicht des Votum-Verbandes fragwürdig: Der Verband spricht gar von "erschütternder Naivität oder aber Unkenntnis". Nämlich, dass die Industrie- und Handelskammern die frei werdenden Ressourcen nutzen können, um die Geldwäscheaufsicht zu stärken. In der Antwort auf die Linke argumentiert die Bundesregierung, es solle "sichergestellt werden, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden. Der Fall Wirecard zeigt, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden sollte."
Dass die Regierung hier ausgerechnet den Wirecard-Skandal anführt, um Geldwäsche in die Verantwortung der insgesamt 79 Industrie- und Handelskammern zu legen, hält der Lobbyverband für höchst unglücklich. Zur Erinnerung: Rund 1,9 Milliarden Euro fehlten Wirecard in der Bilanz, die der insolvente Dienstleister bei philippinischen Banken gehalten haben will. Manila ist zentraler Schauplatz des Skandals: Beaufsichtigt wurde Wirecard in der bayrischen Provinz.
"Bei Wirecard stritten sich die BaFin und die Bezirksregierung Niederbayern darum, wer die Verantwortung im Bereich der Umsetzung zur Geldwäscheprävention für das Unternehmen trägt. Tätig geworden ist am Ende keiner", gibt Votum im Pressetext zu bedenken. Und weiter: "Es kann nicht ernst gemeint sein, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft."
BaFin für Geldwäscheaufsicht besser geeignet
Mit Blick auf die Geldwäscheaufsicht mahnt der Finanzverband an, dass die BaFin hierfür weit besser gerüstet sei als die regional beschränkten Kammern. Denn solche Aufgaben würden gerade zu den Kernkompetenzen der Behörde zählen. Im Pressetext heißt es hierzu deutlich:
"Es kann nicht ernst gemeint sein, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft. Hier muss es eine schlagkräftige Aufsicht bei einer zentralen Behörde, wie es die BaFin idealiter sein könnte, geben. Gerade für solche Aufgaben ist sie prädestiniert, nicht jedoch für Aufsichtsaktivitäten gegenüber regional in Deutschland tätigen Finanzanlagevermittlern."
Der Votum-Verband hofft nun auf die Union im Bundestag. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion hätten deutlich erkannt, dass der geplante Gesetzesentwurf sich "auch gegen die selbstständige Existenz der betroffenen Finanzanlagenvermittler richtet", heißt es im Pressetext.