Betriebsschließungsversicherung: Allianz kauft Urteil ab

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Morgen sollte das Urteil fallen. Doch daraus wird nichts, denn die Allianz einigte sich im Vorfeld mit dem Wirt des „Paulaner am Nockherberg“.

„Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegensteht“, so Richterin Laufenberg mit Blick auf die Verhandlung im Fall „Nockherberg vs. Allianz“ (Az. 12 O 6496/20). Laufenberg ist vorsitzende Richterin der 12. Zivilkammer am Landgericht München. Dort werden mehrere Verfahren verhandelt, in denen Wirte, Gastronomen oder Hoteliers auf Leistungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung klagen.

Die Richterin hatte während der Vorverhandlung durchblicken lassen, dass sie die Bedingungen der Allianz, die in diesem Fall streitgegenständlich waren, für intransparent hält. Warum, wurde vom Landgericht München in einem Fall deutlich, wo es um Bedingungen der Versicherungskammer Bayern ging. Dort hieß es in der Urteilsbegründung: „Um den wahren Gehalt des Versicherungsschutzes zu erfassen, müsste der Versicherungsnehmer letztlich die Auflistung in § 1 Ziffer 2 AVB Wort für Wort mit der aktuellen geltenden Fassung des IfSG vergleichen. Eine Klausel, deren Tragweite nur durch den Vergleich mit einer gesetzlichen Vorschrift erkennbar sei, die aber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer dieser Versicherung nicht bekannt sei, sei intransparent.“

Im Kern ging es in beiden Fällen vor allem darum, ob die Liste der Krankheiten aufgrund derer der Betrieb geschlossen wurde, in den Versicherungsbedingungen abschließend ist, oder nicht. Dass es dabei auf die Details in den Formulierungen ankommt, zeigten Urteile, die die Helvetia erstritt - und nicht leisten musste.

Doch eine richterliche Entscheidung zu den Versicherungsbedingungen der Allianz wird es im „Nockherberg-Fall“ nicht geben. Der blaue Riese einigte sich mit dem klagenden Wirt des „Paulaner am Nockherberg“. Wie das Landgericht München heute, am Mittwoch, den 21. Oktober, mitteilte, zog der Wirt mit Zustimmung der beklagten Versicherung die Klage zurück.

Der für den 22. Oktober anberaumte Verkündigungstermin wird damit aufgehoben. Wie das Landgericht weiter mitteilte, ging der Klagerücknahme eine dem Landgericht nicht inhaltlich bekannte außergerichtliche Einigung der Parteien voraus. Der Betreiber des Wirtshauses „Paulaner am Nockherberg“ klagte ursprünglich eine Entschädigung von 1.134.000,- Euro ein.

Dennoch wird morgen am Landgericht München I ein weiteres Urteil gesprochen. Der Verkündigungstermin für weitere Verfahren im Betriebsschließungskomplex (Az. 12 O 5868/20) ist von der Terminaufhebung nicht betroffen.