Stellen Erben fest, dass ein Erblasser seine Ansprüche auf eine Betriebsrente nicht wahrnahm, haben sie gute Chancen auf Erhalt der Ansprüche. Das zeigt ein Vergleich am Arbeitsgericht Hannover (Az. 9 CA 276/18).
Betriebsrenten werden nicht immer in Anspruch genommen
Zugegeben: Dass Arbeitgeber bei Eintritt in den Ruhestand vergessen, ihre Betriebsrenten in Anspruch zu nehmen, ist eher die Ausnahme als die Regel. Und doch kann eine solche Situation vorkommen – besonders dann, wenn Arbeitnehmer mehrfach im Laufe ihrer Berufsbiographie den Arbeitgeber wechseln. Was aber ist, wenn der nachlässige Betriebsrentner stirbt, so dass erst die Erben auf die Ansprüche aufmerksam werden?
Wie nun die Rechtsanwaltskanzlei Guse berichtet, haben in einem solchen Fall die Erben gute Chancen, die Betriebsrente zu erhalten: Aufgrund eines Vergleichs bekam eine Erbengemeinschaft den vollen Betrag (abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) ausgezahlt.
Arbeitgeberwechsel führte zum Vergessen der Ansprüche
Erblasser war ein Mann, der Mitarbeiter eines großen Computerherstellers war. Schon in den 1970er Jahren bekam er eine Betriebsrente in erheblicher Höhe über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse zugesagt, wie die Kanzlei in ihrer Pressemitteilung berichtet. Als er im Jahre 1994 die Firma wechselte, betrug sein jährlicher Rentenanspruch aus der Betriebsrente 21.475,02 DM (umgerechnet 10.980,00 Euro). Allerdings vergaß der Mann die erworbenen Ansprüche auf diese Rente, als er dann später aus dem Arbeitsleben ausschied.
Der Mann war bei Rentenantritt bereits in seine alte Heimat, die Tschechoslowakei, gezogen. Hier verstarb er im Jahre 2018. Die Erbengemeinschaft wurde auf die Unterlagen der Unterstützungskasse aufmerksam und erfuhr, dass die Rente nicht in Anspruch genommen wurde. Also versuchten nun die Erben, das Geld zu erhalten. Für einen unverjährten Zeitraum von insgesamt 3 Jahren sollten insgesamt 32.940,00 Euro geltend gemacht werden (abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen).
Weil die Kasse einen Anspruch der Erben auf die Rente jedoch verneinte, kam es zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hannover (Az. 9 CA 276/18). Nun wurde der Rechtsstreit mit einem Vergleich beigelegt. Und dieser fiel ganz im Sinne der Erbengemeinschaft aus: Sie erhielt per Vergleich den gesamten vor Gericht geltend gemachten Betrag.
Gesamtrechtsnachfolge: Warum die Erben erfolgreich waren
Dass sich die Kasse auf den Vergleich einließ, der im Grunde einer Niederlage vor Gericht gleichkam, liegt an einem richterlichen Hinweis. Demnach ist sehr wahrscheinlich, dass die Erben das Verfahren gewinnen können. Grund ist Paragraph 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches – dieser schreibt die Gesamtrechtsnachfolge bei einem Erbe vor. Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Laut der Pressemeldung der Rechtsexperten bedeutet dies, dass der Rechtsnachfolger in die Gesamtheit, also in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen (Erblasser) eintritt. Die Pressemeldung ist auf den Seiten der Kanzlei verfügbar.