Die betriebliche Altersversorgung (bAV) zählt neben der gesetzlichen Rente zu den wichtigsten Einkommensarten im Alter. Diese Säule der Altersvorsorge sollte mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ausgebaut werden. Ob das gelungen ist?
Neben der gesetzlichen Regelaltersrente zählt die Betriebsrente zu den wichtigsten Einkommensquellen im Alter. Der Gesetzgeber wollte die betriebliche Altersversorgung insbesondere für Geringverdiener stärken, um deren Altersarmut zu verhindern. Deshalb wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt. Nun, knapp zwei Jahre nachdem die letzten Teile des Gesetzes in Kraft getreten sind, lohnt ein Blick in die Statistik, um die Wirksamkeit des BRSG einzuschätzen.
Die aktuelle Ausgabe der „Lebensversicherung in Zahlen 2020“ zeigt, dass die deutschen Lebensversicherer 2019 mehr Verträge in der bAV angesetzt haben. Insgesamt gibt es nun 16,3 Millionen bAV-Verträge - ein Zuwachs um 150.000 Stück. Etwa jeder fünfte LV-Vertrag entfällt damit auf die betriebliche Altersversorgung. Mit Blick auf das Beitragsvolumen kann die bAV sogar einen Anteil von fast einem Viertel (23,8 Prozent) verzeichnen.
„Die betriebliche Altersversorgung hat Wachstumspotenzial. In den letzten beiden Jahren hat besonders die Verbreitung der Direktversicherung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neuen Schub bekommen“, so GDV-Geschäftsführer Peter Schwark. Deren Zahl stieg 2019 um 1,4 Prozent auf rund 8,5 Millionen Verträge, der laufende Beitrag für ein Jahr legte um rund 4,6 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro zu.
Doch diese Zahlen allein bilden noch keine verlässliche Grundlage um einzuschätzen, ob das BRSG seine volle Wirksamkeit entfaltet. Denn die Angabe der Vertragsbestände lässt keine Rückschlüsse auf die versicherten Personen zu. „Das Problem dabei: Es ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte mehrere bAV-Angebote nutzen“, gibt Sören Bödeker, Altersvorsorge-Analyst bei Franke und Bornberg zu bedenken.
bAV-Anteil unter Beschäftigten gesunken
Der Alterssicherungsbericht 2020 verzeichnet zwar einen Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die über eine Anwartschaft verfügen (2015: 17,5 Mio. 2019: 18,2 Mio.). Doch im gleichen Zeitraum entwickelte sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wesentlich dynamischer (2015: 31,2 Mio. 2019: 33,8 Mio.). Tatsächlich sank also der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen mit einer bAV von rd. 56,2 Prozent (2015) auf rd. 53,9 Prozent (2019).
Im Alterssicherungsbericht 2020 werden für diese Entwicklung zwei wesentliche Faktoren verantwortlich gemacht. Zum einen habe der Beschäftigungszuwachs vor allem in Bereichen stattgefunden, die keine hohe Verbreitung der bAV aufweisen. Zum anderen gibt es einen starken Zusammenhang zwischen Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Vorhandensein betrieblicher Versorgungszusagen: Unter Arbeitnehmern, die noch kein Jahr bei ihrem Arbeitgeber tätig sind, beträgt der Verbreitungsgrad von Entgeltumwandlung 6,5 Prozent. Bei Beschäftigten, die bis zu fünf Jahre im Unternehmen sind, liegt dieser Wert bei 13,1 Prozent. Und bei Arbeitnehmern, die auf 10 Jahre oder mehr Betriebszugehörigkeit zurückblicken können, beträgt der Verbreitungsgrad von bAV 34,0 Prozent.
Bleibt noch der Blick auf das wichtige Ziel, Altersarmut bei Geringverdienern zu verhindern. Hierzu teilte das Statistische Bundesamt mit, dass der Förderbetrag 2019 von rund 67 Tsd. Arbeitgebern in Deutschland in etwa 740 Tsd. Fällen für Geringverdiener genutzt wurde. Insgesamt belief sich der staatliche Zuschuss zur Förderung auf 89 Millionen Euro - das sind 33 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurden durchschnittlich 120 Euro pro Arbeitnehmer gewährt.
Noch kaum abzuschätzen ist, ob die positiven Effekte des BRSG nicht schon durch die Folgen der Corona-Pandemie zunichte gemacht werden. Einigkeit besteht allerdings bei Branchenexperten darüber, dass die Vorteile, die das BRSG mit sich bringt, besser kommuniziert werden müssten. So kam beispielsweise ein Studie zu dem Ergebnis, dass das Sozialpartnermodell unter Arbeitgebern kaum bekannt sei.