Dass es sich bei der Haftung der vermittelnden Banken um keinen Einzelfall handelt, zeigt ein weiteres Urteil des Landgerichts Kleve vom 05.05.2020, durch welches die dort verklagte Bank mit fast identischer Begründung ebenfalls zum Ersatz des ihren Kunden durch die fehlerhafte Anlageberatung entstandenen Schadens verurteilt worden ist. Aber auch ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22.02.2020, durch welches eine weitere Bank mit nahezu identischer Begründung des Gerichtes wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung der Container der P&R-Gruppe vollumfänglich zum Ersatz des ihrem Kunden entstandenen Schadens verurteilt worden ist, verdeutlicht dies. Diese Urteile fügen sich in eine Reihe weiterer Urteile zugunsten der geschädigten Anleger in Sachen P&R, wie zum Beispiel das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.11.2019 oder das Urteil des Landgerichts Krefeld.
Handlungsbedarf für die geschädigten Anleger
Vor dem Hintergrund, dass mit keiner vernünftigen Insolvenzquote zu rechnen ist, eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der bereits erhaltenen Mietzahlungen droht und die Ansprüche der geschädigten Anleger der Containerprodukte der P&R-Gruppe gegen die vermittelnden Banken Ende 2021 zu verjähren drohen, dürfte es jetzt für die geschädigten Anleger an der Zeit sein, sich an einen in den Sachverhalt eingearbeiteten auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dort sollte geprüft werden, ob die das Produkt vermittelnde Bank möglicherweise wegen fehlerhafter Anlagevermittlung dem Anleger für den entstandenen Schaden haftet. Dies scheint naheliegend, wenn sich nicht etwas anderes aus einer Beratungsdokumentation ergibt.