Aktuell gibt es 54.756 Immobiliendarlehenvermittler in Deutschland. Damit ist die Zahl der Vermittler mit einer Zulassung nach §34i GewO im Jahr 2020 um weitere 1.644 Personen gestiegen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hervor.
Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.
Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Ein Jahr später waren es bereits 49.714 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet.
Zum 1. Januar 2021 vermeldet die DIHK nun erneut eine gestiegene Vermittlerzahl. Demnach sind aktuell 54.756 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. Allein in den vergangenen drei Monaten legte die Zahl um 461 zu.
Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 675 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um sechs vergrößert.