Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für ein Provisionsdeckel-Gesetz verabschiedet. Es sieht vor, Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung bei 2,5 Prozent zu deckeln. Auf einen Deckel für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen konnten sich Union und SPD hingegen nicht einigen. Nun soll der Bundestag darüber abstimmen.
Das Gesetz für einen Provisionsdeckel nimmt die nächste Hürde. Am Mittwoch hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe gebilligt, die zuvor auf der Seite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht worden war. Das berichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Webseite. „Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden wir zügig im Bundestag einbringen“, teilen die Koalitionsfraktionen mit.
Es geht um Restschuld-Policen
Schwerpunkt der 7seitigen Formulierungshilfe ist die Restschuldversicherung. Bei diesen Verträgen sorgen enorm hohe Provisionen für Verärgerung. Bei einer Marktstudie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatten von 31 befragten Anbietern immerhin 19 angeben, dass sie den Kundinnen und Kunden 50 Prozent und mehr vom gezahlten Beitrag als Vermittervergütung abknapsen.
Das läuft dem Zweck von Restschuld-Policen zuwider. Eigentlich sollen sie Kreditnehmer für den Fall absichern, dass sie einen Kredit oder eine Hypothek nicht mehr bezahlen können: etwa wegen Arbeitslosigkeit oder bei Tod eines Angehörigen. Doch wegen der exorbitanten Provisionen drohen diese Verträge, selbst zur Schuldenfalle zu werden, wie das Finanzministerium in der Formulierungshilfe beklagt. Schon bei 60monatiger Laufzeit kann sich ein Kredit um mehr als 30 Prozent verteuern, so ergab ein Vergleich des Portals kreditvergleich.net.
Preis und Leistung im Missverhältnis
“Preis und Leistung stehen in Folge der exzessiven Provisionen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander“, heißt es in der Formulierungshilfe. Nun sind Eingriffe beim Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in der Gewerbeordnung geplant. Restschuld-Policen werden bei 2,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags gedeckelt. Explizit wird hervorgehoben, dass sich der Deckel nicht auf die Höhe der Prämien bezieht. Die Anbieter hätten ihn einfach umgehen können: indem sie den Beitrag raufsetzen.
Versicherungsvermittler sind von diesen neuen Regeln weniger betroffen. Der Vertrieb von Restschuld-Policen erfolgt in der Regel über Bankfilialen und wird häufig gemeinsam mit einem Kreditvertrag abgeschlossen. Immerhin 8,2 Millionen Personen halten in Deutschland einen solche Restschuldversicherung.
Einigen konnte sich die Regierung hingegen nicht darauf, einen Provisionsdeckel allgemein für kapitalbildende Lebensversicherungen festzuschreiben. Dieses Vorhaben scheiterte am Widerstand der Unionsparteien. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums "besteht aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden", schreibt das Ressort von Olaf Scholz (SPD).