E-Scooter waren 2020 in 2.155 Unfälle mit Personenschaden verwickelt

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Bevor E-Scooter erstmals auf deutschen Straßen zugelassen wurden, ab dem 15. Januar 2019 mahnten viele Experten: Diese könnten dazu beitragen, dass sich Unfälle häufen. Sie haben relativ kleine Räder, sind aber bis zu 20 km/h fahren: vorgeschrieben ist, dass sie Radwege oder die Straße nutzen. Entsprechend wurde erwartet, dass neben Stürzen auch Kollisionen mit Fahrrädern häufig sind. „Ein gefährlicher Spaß“, titelte damals etwa die ZEIT, und eine große Boulevardzeitung warnte gar vor einem „Rollerchaos“.

Nun hat das Statistische Bundesamt (Destatis) Unfallzahlen für die flinken Flitzer veröffentlicht, die erstmals für ein ganzes Jahr vorliegen. Als Fazit kann festgehalten werden, dass sich viele Bedenken nicht bestätigt haben. Demnach waren nur an 0,8 Prozent aller registrierten Unfälle mit Personenschaden E-Scooter beteiligt. Zu bedenken ist aber, dass in Corona-Zeiten grundsätzlich weniger Fahrzeuge unterwegs gewesen sind. Genaue Zahlen zum Bestand der Scooter liegen aktuell nicht vor: auch, weil viele Roller über Leihfirmen genutzt werden und nicht privat angemeldet.

Insgesamt ereigneten sich im Jahr 2020 genau 2.155 erfasste E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, so meldet die Statistikbehörde. Dabei kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1.907 leicht. Die Gefahr, bei einem Unfall zu Schaden zu kommen, ist für die Fahrer groß. Mehr als 80 Prozent dieser Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs gewesen, schreibt Destatis.

Scooter-Fahrerinnen und Fahrer oft hauptverantwortlich

Trotz der vergleichsweise niedrigen Zahl an Unfällen zeigt sich aber auch, dass die E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer oft Verursacher eines Unfalls sind, wenn es einmal kracht. Bundesweit waren bei fast drei von vier dieser Unfälle mit Personenschaden (72,1 Prozent, 1 553 Unfälle) die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. War dies der Fall, so handelte es sich besonders häufig um Fahrunfälle (644) – das sind Unfälle, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass Andere dazu beigetragen haben.

Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter- Fahrerinnen und -fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, 2.355mal Fehlverhalten. Der mit Abstand häufigste Vorwurf war das Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent.

Dichtauf folgt bei den Unfällen, die E-Scooter-Fahrende zu verantworten haben, die falsche Nutzung der Fahrbahn oder der Gehwege, etwa wenn sie entgegen der Fahrtrichtung unterwegs waren. Dies wurde bei 16,6 Prozent bzw. 392 Fällen von Fehlverhalten festgestellt. Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooterfahrerinnen und -fahrer (199 Fehlverhalten oder 8,5 Prozent).

Verunfallte vergleichsweise jung

Das Statistische Bundesamt berichtet weiter, dass die Verunfallten vergleichsweise jung sind: mehr als ein Drittel (33,7 Prozent) der Beteiligten waren jünger als 25 Jahre. Ein deutliches Indiz, dass die Gefährte bei Teens und Twens besonders beliebt sind. Der Altersgruppe Ü65 gehörten hingegen nur 7,4 Prozent an.

Von den 2.155 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. Drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Auch die Hälfte aller Verletzten ist auf Alleinunfälle zurückzuführen.

An mehr als der Hälfte (1.170) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (693 Unfälle). Gut ein Drittel der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw (der Anteil lag bei 37,2 Prozent).

Quelle: mit Pressematerial Destatis