Zins-Streit beim Prämiensparen: „Verbraucherzentrale weckt falsche Erwartungen“

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Ob die Zinsen aber tatsächlich falsch berechnet wurden bzw. welche Grundlagen und Methoden anzuwenden seien, vermochte das Gericht nicht zu entscheiden: „Die Einzelfallprüfung der richtigen Zinsberechnung kann nicht Gegenstand des Musterfeststellungsverfahrens, sondern nur eines Individualklageverfahrens sein“, heißt es dazu im OLG-Urteil.

Nach den Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen stehen jedem Sparer im Schnitt Zinsnachzahlungen in Höhe von 2.400 Euro zu. Allein der Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse schlossen sich 757 Kläger an: das wären rund 1,8 Millionen Euro, die nur die Erzgebirgssparkasse nachzahlen müsste.

Beim Ostdeutschen Sparkassenverband liest man die Urteile des OLG Dresden hingegen anders. Man sieht sich in der eigenen Rechtsauffassung bestätigt: „Es wurde deutlich, dass die Sparkassen mit ihren Kunden faire, transparente und rechtskonforme Kundenbeziehungen pflegen.“ Die Verbraucherzentrale würde falsche Erwartungen wecken, hieß es in einer Stellungnahme.

Da eine Revision zugelassen wurde, könnte das OLG-Urteil nochmal vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Voraussichtlich Mitte 2021, wie die VZ Sachsen schreibt. Und selbst nach einem BGH-Entscheid stünde noch aus, wie denn nun Zinsen zu berechnen gewesen sind. Hat das Dresdner Urteil Bestand, müssten die Betroffenen individuell Klage gegen die Sparkassen erheben.