Deutschland zählt 21,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner

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21,6 Millionen Menschen haben 2019 in Deutschland Leistungen aus einer gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente erhalten. Insgesamt wurden in dem Jahr Renten in Höhe von 328 Milliarden Euro ausgezahlt. Auf rund 62,1 Prozent dieser Bezüge mussten Steuern gezahlt werden - der Anteil steigt.

Noch nie haben so viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Rente erhalten: und noch nie waren die ausgezahlten Summen so hoch. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht hat. Demnach erhielten in Deutschland 21,6 Millionen Menschen Leistungen aus einer gesetzlichen, privaten und/oder betrieblichen Rente. Das waren 86.000 Personen mehr als im Jahr zuvor.

Angewachsen ist auch die Summe aus diesen Renten. Die Auszahlungen summierten sich auf 328 Milliarden Euro. Das sind 5,2 Prozent bzw. 16,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor.

Auf 203 Milliarden Euro Rente müssen Steuern gezahlt werden

Darüber hinaus berichtet die Statistikbehörde, dass auf immer höhere Teile dieser Renten Steuern gezahlt werden müssen. Im Jahr 2019 waren dies mit 203 Milliarden Euro 62,1 Prozent der Rentenleistungen. Seit 2015 ist der Anteil damit um 6,8 Prozentpunkte gestiegen.

Ursache für den steigenden Steueranteil ist eine Gesetzreform aus dem Jahr 2005: das Alterseinkünftegesetz. Die Bundesregierung beschloss damals, von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung überzugehen. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Für die gesetzliche Rente ist der Übergang bis zum Jahr 2040 abgeschlossen.


Freibeträge regeln steuerfreie Rente

Welcher Anteil der Renten steuerpflichtig ist, richtet sich bei der gesetzlichen Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später, desto höher ist der besteuerte Anteil. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Bei Rentenbeginn 2021 sind es bereits 81 Prozent. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Altersbezüge voll versteuern.

Zusätzlich zum Rentenfreibetrag von derzeit 19 Prozent der Rente können die Ruheständlerinnen und Ruheständler vom steuerlichen Grundfreibetrag profitieren. In 2019 lag der Grundfreibetrag bei 9.168 Euro, 2021 beträgt er 9.744 Euro. Keine Steuern müssen gezahlt werden, wenn die Summe von Rentenfreibetrag und steuerlichem Grundfreibetrag höher ist als die Jahresbruttorente. Der Renten- und der steuerliche Grundfreibetrag liegen aktuell zusammen bei ca. 11.834 Euro.

Zu beachten ist: Weitere Einnahmen, etwa aus Miete, betrieblicher und privater Altersvorsorge, erhöhen das Einkommen und können dazu führen, dass man trotzdem Steuern zahlen muss. Das ist abhängig von der Höhe und der Art des Einkommens.

Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2019 noch nicht bekannt. Aktuelle Informationen liegen erst für das Jahr 2016 vor. Damals mussten 6,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner (bzw. 29 Prozent) der insgesamt 21,3 Millionen Ruheständler mit Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Die meisten haben neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Einkünfte gehabt, berichtet Destatis.