Die privaten Krankenversicherer haben nach Daten der BaFin ihre Prämien im Branchenschnitt stärker angehoben als ursprünglich kommuniziert. Um satte 10,1 Prozent wurden demnach im Branchenschnitt die Beiträge in der Krankheitskostenvollversicherung angehoben: Mehr als acht von zehn Versicherten zahlen nun mehr. Ursache ist auch der Niedrigzins.
Die Beiträge für die private Krankenvollversicherung steigen 2021 um 8,1 Prozent: So zumindest war die Prognose des PKV-Verbandes im November des letzten Jahres. Doch aktuelle Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigen nun, dass die Versicherer ihre Prämien noch deutlicher anheben mussten. 10,1 Prozent betrug demnach die durchschnittliche Beitragsanpassung, so geht aus dem aktuellen Jahresbericht der BaFin hervor.
Betroffen von höheren Prämien war demnach das Gros der etwa 8,75 Millionen privat Krankenversicherten: 84 Prozent müssen 2021 mehr für ihren Schutz zahlen. Die Krankenversicherer haben insgesamt 2,6 Milliarden Euro aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zur Begrenzung der Beitragserhöhungen eingesetzt, berichtet die BaFin weiter.
Niedrigzins "finanziell tragbar"
Darüber hinaus hat die BaFin im Jahr 2020 eine Prognoserechnung vorgenommen, um zu simulieren, wie sich nachteilige Entwicklungen am Kapitalmarkt auf den Erfolg eines Unternehmens und seine finanzielle Stabilität auswirken. Hieran haben die 39 Krankenversicherer teilgenommen, die Krankenvollversicherungen anbieten, folglich Alterungsrückstellungen bilden müssen. Sieben Versicherer waren davon befreit, weil sie lediglich Geschäft nach Art der Schadenversicherung anbieten - in der Regel kurzfristige Tarife wie zum Beispiel Auslandsreisekrankenversicherungen.
Die positive Nachricht: „Insgesamt ist festzustellen, dass auch eine andauernde Niedrigzinsphase für die Krankenversicherer aus ökonomischer Sicht tragbar wäre“, schreibt die BaFin. Die privaten Krankenversicherer würden deutlich besser mit Eigenkapital ausgestattet sein als die Lebensversicherer - und auch deutlich besser für Risiken gewappnet.
Hier lohnt ein Blick auf die Bedeckungsquote oder SCR-Quote. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis von vorhandenem zum erforderlichen Kapital. Beläuft sich die Bedeckungsquote auf 100 Prozent, können die Versicherer exakt die Solvenzanforderungen der BaFin erfüllen. Im Schnitt hatten die Gesellschaften im vierten Quartal 2020 eine SCR-Quote von 430 Prozent: Sie stehen also ausreichend stabil da. Allerdings ist auch diese Quote gesunken, denn zum Jahresende 2019 betrug der Durchschnitt noch 474 Prozent.
"Versicherer werden Rechnungszins-Sätze weiter senken müssen"
Trotz der insgesamt guten Kapitalausstattung der privaten Krankenversicherer würde der dauerhafte Niedrigzins das Neu- und Wiederanlagerisiko weiter erhöhen, berichtet die BaFin: sodass die Renditen aus der Kapitalanlage ebenfalls sinken.
Das bedeutet auch, dass der unternehmensindividuelle Rechnungszins weiter abgesenkt werden muss, auch wenn die BaFin hierzu keine konkreten Zahlen nennt. Stark vereinfacht erzielen die Versicherer geringere Zinsen für ihre eingesammelten Beiträge. Das erschwert es auch, aus den Beiträgen Alterungsrückstellungen zu bilden. Die Versicherer müssen also folglich die Prämien erhöhen, um den geforderten Kapitalpuffer für das Alter anzusparen.
Entscheidend, um den Rechnungszins zu bestimmen, ist ein anderer Wert: der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ). Das ist stark vereinfacht ein vorgeschriebenes Verfahren, mit dem geprüft wird, ob der Rechnungszins einzelner Unternehmen gesenkt werden muss. Jeder Krankenversicherer berechnet ihn selbstständig. Hierfür wird der Kapitalanlagebestand eines Versicherers in Altanlagen sowie Neu- und Wiederanlagen aufgeteilt und nach ihrem Risiko bewertet:
Der Ertrag des Altbestandes ergibt sich aus dem laufenden Durchschnittszins, wobei auch mögliche Risikoabschläge berücksichtigt werden. Der Ertrag der Neuanlage hingegen wird anhand von Zeitreihen unter Berücksichtigung einer möglichen Verschlechterung des Zinsniveaus prognostiziert. Wenn sich also die Lücke zwischen Rechnungszins und AUZ nicht verringert, bedeutet dies, dass weiterer Absenkungsbedarf besteht - und sich Altkunden auf steigende Prämien einstellen müssen.
Hier hat die BaFin eher schlechte Nachrichten für die Versicherten: "Infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die AUZ-Werte im Vergleich zu den Vorjahren erneut gefallen. Die Versicherer werden ihre jeweils verwendeten tariflichen Rechnungszinssätze daher in den meisten Fällen weiter senken müssen", heißt es im aktuellen Jahresbericht.