Warum die Forderung einer Verbraucherschützerin, ETFs zur Altersvorsorge einzusetzen, bei Andreas Schwarz (BVSV) für Frust und Unverständnis sorgt, schildert er in seinem offenen Brief.
Zugegeben: Anfangs war ich einfach nur sauer und enttäuscht. Und danach richtig wütend. Was war passiert?
Bei meiner persönlichen Presseschau stieß ich auf einen Beitrag in der Wirtschaftswoche. Überschrift: ‚Schnell noch eine Versicherung abschließen‘.
Verfasserin des Ratgeber-Beitrags ist Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Moment mal: Das war doch jene Verbraucherschutzzentrale, die im Januar 2019 Insolvenz anmelden musste, oder? Kurz nachgeschaut und richtig: Auch das Handelsblatt berichtete am 21.02.2019.
Andreas Schwarz
...ist 1. Vorsitzende im Präsidium des Bundesverbands der Sachverständigen im Versicherungswesen (BVSV). Der eingetragene Verein ist immer auf der Suche nach geeigneten Standorten für seine Verbraucherzentren und tatkräftigen Mitstreitern.
Trotz Insolvenz wegen Fehlern bei der Altersvorsorge für die eigenen Mitarbeiter, sollen aber Bürger beraten werden. Ich bin gespannt.
In ihrem Beitrag führt Oelmann aus, dass Altersvorsorge bei einem Garantiezins von 0,25 Prozent und Anlageformen über Versicherer ohnehin unsinnig seien. Langsam wuchs mein Unverständnis immer mehr. Auf welche Geldanlagen soll ein Durchschnittsverdiener nach Abzug aller Fixkosten setzen? Oelmann rät ja davon ab, das Langlebigkeitsrisiko zu versichern. Stattdessen empfiehlt sie ETFs.
Aber, Frau Vorständin, ETF ist nicht gleich ETF. Solche Indexfonds sind für alle Anlageklassen verfügbar. Und die Anlageklasse bestimmt das Risiko des ETF - das lässt sich sogar bei Wikipedia nachlesen. Nur leider nicht in ihrem Ratschlag für Verbraucher, Frau Oelmann!
Dort sollte sich auch ein Hinweis auf das zumindest theoretische Totalverlustrisiko dieser Geldanlagen finden.
Es reicht, Frau Vorständin! Sie sollten ihre Funktion als Verbraucherschützerin Ernst nehmen und aufhören, so einen Quatsch unter die Leute zu bringen! Anlageformen, die spekulativ sind und zum Totalverlust führen können, gehören nicht in die Altersvorsorge. Dort ist alles Ersparte wichtig und es darf nichts schief gehen. „Zocken“ können diejenigen, die den Verlust des Geldes auch verschmerzen können.