Der ‚Mandantenschutzbrief‘ eines DVAG-Vermittlers sorgte für Ärger. Maxpool mahnte die DVAG ab. Doch wie geht es nun weiter? Versicherungsbote fragte bei den Beteiligten nach.
Versicherungsbote: Ihre Kritik an dem Mandantenschutzbrief, der von einem DVAG-Vermittler verwendet wurde, hat zumindest medial großes Echo erzeugt. Wie sah das bei den Vermittlern aus?
Gab es seitens der DVAG eine Reaktion auf die Abmahnung oder direkte Gespräche?
Ein direktes Gespräch zwischen der DVAG und Maxpool hat bislang nicht stattgefunden. Uns liegt aber eine offizielle Stellungnahme aus der Rechtsabteilung der DVAG vor. Darin weist die DVAG jegliche Schuld von sich, kündigt aber gleichzeitig an, interne Ermittlungen einzuleiten.
Das in dem Anschreiben geforderte Aufklären über Vor- und Nachteile machen ja Makler ohnehin. Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn Versicherungsmakler auf bestehende Rechtspflichten hinweisen?
In dem Anschreiben bzw. Bestätigungsschreiben geht es nicht darum, Versicherungsmakler auf bestehende Rechtspflichten hinzuweisen.
Es soll im Bestätigungsschreiben, sofern die Empfehlung besteht einen Vertrag zu ändern, der konkrete Vertrag und ein ‚möglicher Verlust‘ eingetragen werden. Es ist aber nicht klar, worauf sich der ‚mögliche Verlust‘ beziehen soll. Es wird der Eindruck erweckt, dass ein ‚mögliche Verlust‘ fest errechnet werden könnte. Für den Wechsel eines Vertrages sind mehrere Kriterien maßgeblich als nur ein ‚mögliche Verlust‘. Dass Leistungserweiterungen, Anpassungen oder Verbesserungen im Versicherungsschutz im Allgemeinen auch mehr Geld kosten können, wird in dem Schreiben nicht berücksichtigt. Die Wettbewerbswidrigkeit liegt damit darin, dass das Bestätigungsschreiben undifferenziert und in der Form nicht ausfüllbar ist, aber durch das Nicht-Ausfüllen des Schreibens wird dem Makler Profitgier unterstellt.
DVAG distanziert sich von ‚Mandantenschutzbrief‘
Versicherungsbote hakte auch bei der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) nach und wollte u.a. wissen, zu welchen Erkenntnissen und Konsequenzen die internen Ermittlungen bisher geführt haben. „Unsere internen Ermittlungen, wer Urheber des Briefes sein könnte, laufen und wir werden dann weitere Schritte prüfen“, teilte die DVAG mit.
Es wurde aber betont, dass die DVAG weder Urheber des ‚Mandantenschutzbriefes‘ sei, noch dessen Inhalt billige. „Zur Wahrung der qualitativ hochwertigen Kundenberatung und -betreuung sind unsere Vermögensberater dazu verpflichtet, den Handelsvertretervertrag sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Fakt ist, dass wir Dritten nicht erlaubt haben, unseren Firmennamen und unser Firmenlogo unter einen sogenannten ‚Mandantenschutzbrief‘ zu setzen oder gar an Kunden zu verteilen, von dem wir uns nochmals ausdrücklich distanzieren“, so die DVAG auf Nachfrage von Versicherungsbote.
Nach den ersten Berichten über die Abmahnung von Maxpool erreichten Versicherungsbote Leserzuschriften, die zeigen, dass es sich bei dem verwendeten ‚Mandantenschutzbrief‘ keineswegs um Einzelfälle handelt.
Branchenbeobachter könnten sich auch daran erinnern, dass erst im März 2021 ein Direktionsbeauftragter der DVAG durch manipulierte Bewertungen auffiel.
Auf die Nachfragen zu beiden Themen ging die DVAG nicht direkt ein. In seiner Antwort verwies das Unternehmen aber auf die „Kompetenz und Erfahrung der über 18.000 selbstständigen Vermögensberaterinnen und Vermögensberater“, die rund 8 Millionen Kunden betreuen.
Das lässt sich so lesen, als dass man bei dieser Menge von Vertragsbeziehungen und Vermittlungsvorgängen, eben mit wenigen ‚schwarzen Schafen‘ leben müsse.