Ist die Pflegereform 2021 geeignet, um Pflegebedürftige und deren Familien vor finanzieller Überlastung zu schützen? Eine DAK-Studie kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Nein.
Laut Statistischen Bundesamt sind die Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Der stärkste prozentuale Anstieg mit 14 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro war im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu verzeichnen. Eine Tendenz, die sich in Zukunft fortsetzen wird - so ein zentrales Studien-Ergebnis (PDF) des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit.
Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert.
Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.
„Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.“
Pflege: „Gezielte Vorsorge ist weiterhin nicht möglich“
Die Pflegereform 2021 sei nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führten nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzten den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor sei es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt.
„Gezielte Vorsorge ist daher weiterhin nicht möglich“, sagt Kassenchef Storm. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge seien zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage seien, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken. „Diese Reform ist eine ‚Pflegereform light‘. Wir brauchen dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftige“, sagt Kassenmanager Andreas Storm.
Die DAK sprach sich für höhere Steuerzuschüsse und gedeckelte Eigenanteile aus. Der Eigenanteil soll entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen.