Wer auf Hartz IV angewiesen ist, soll ab 2022 drei Euro mehr erhalten. Das gehe aus Plänen der Bundesregierung hervor, wie zwei Nachrichtenagenturen unabhängig voneinander berichten. Die Erhöhung müsse im Kabinett noch abgestimmt werden.
Hartz-IV-Empfänger sollen ab dem nächsten Jahr drei Euro mehr bekommen. Das berichten die Nachrichtenagenturen Deutsche Presse-Agentur (dpa) und die Agence France-Presse (AFP) unabhängig voneinander. Das Portal The Pioneer schrieb zuerst darüber. Die Medien berufen sich auf die Bundesregierung. Die Mehrkosten werden auf 190 Millionen beziffert.
Die Regelsätze würden sich folgendermaßen ändern:
- Alleinstehende würden nach der Erhöhung 449 Euro monatlich statt -wie bisher- 446 Euro erhalten.
- Der Grundsicherungs-Satz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten steige von 401 Euro auf 404 Euro.
- Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren soll es künftig 376 Euro geben, für sechs- bis 13-jährige Kinder 311 Euro sowie für Kinder bis fünf Jahren 285 Euro.
- 18 bis 24jährige im Elternhaus sowie Volljährige in Einrichtungen würden 360 Euro bekommen.
Festgezurrt ist die Regelsatz-Änderung noch nicht: Sie müsse noch innerhalb der Regierung abgestimmt und vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Dennoch ist wahrscheinlich, dass sie kommt, da sie sich an den maßgeblichen Größen orientiert. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Berechnung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex durchgeführt. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Kritik kommt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Faktisch gleiche die "lächerlich geringe" Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband per Pressetext. "Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Regelsätze seien zu niedrig und nicht bedarfsgerecht.