Zwar gilt in der Regel: Für die geringen Zuschüsse reicht man einfach die Rechnung der professionellen Zahnreinigung bei der Kasse ein ein – 55 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen verfahren dergestalt. Jedoch: 36 Prozent der untersuchten Kassen koppeln die Rückerstattung an ihr Bonusprogramm. Erstattungsmodelle sind hier oft aufwendiger und komplizierter.
Als Beispiel: Die Barmer leistet einmal jährlich ein Zuschuss, macht allerdings eine erfolgreiche Teilnahme an ihrem Bonusprogramm zur Voraussetzung. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung, um sich bei Deutschlands zweitgrößter Kasse überhaupt für eine Erstattung zu qualifizieren – mit entsprechendem Zeitaufwand und auch finanziellem Aufwand (da ja die Versicherten auf einem Teil der Kosten für die Maßnahmen sitzenbleiben). Prämienpunkte fließen hierbei erst auf ein Konto, werden danach zum Jahresende entweder in paares Geld oder in ein Gesundheits-Budget umgewandelt. Für eine professionelle Zahnreinigung gibt es bei der Barmer 150 Punkte – hierfür kann man sich neun Euro ausbezahlen lassen.
Auch bei Deutschlands größter Krankenkasse, der TK, gibt es zunächst nur Prämienpunkte – für die PZR immerhin 1.000 Stück. Die komfortable Punktzahl aber täuscht über einen eher geringen Vorteil hinweg. Denn übersetzt man diese Punktzahl in einen Geldwert, erwirbt der Versicherte bei der TK genau einen Euro mehr an Ansprüchen für seine PZR als ein Versicherter bei der Barmer: 1.000 Punkte lassen sich in zehn Euro umwandeln.
Mit Prämienpunkten für andere Maßnahmen summieren sich Ansprüche auf einen gedeckelten Betrag, zum Beispiel auf 100 Euro. Entweder lässt sich der Versicherte die Prämien auszahlen – er muss dann hierauf allerdings Einkommenssteuer zahlen. Oder er wandelt die Prämienpunkte in ein Budget für Gesundheitsleistungen um, das oft höher ist als der Barbetrag. Einige Krankenkassen verdoppeln für Gesundheitsleistungen sogar die Ansprüche: Versicherte können dann zum Beispiel Leistungen im Wert von 200 Euro in Anspruch nehmen, anstatt sich eine Prämie von 100 Euro auszahlen zu lassen. Ein weiterer Vorteil des Gesundheitsbudgets: Hierauf fallen auch keine Einkommenssteuern an.
Experte empfiehlt Zahnzusatzversicherung
Geringe Zuschüsse zu oft aufwendigen Bedingungen: Die gesetzlichen Krankenkassen machen es ihren Versicherten nicht leicht mit der professionellen Zahnreinigung. Aus diesem Grund empfiehlt Maximilian Waizmann – in Funktion des Geschäftsführers von Versicherungsmakler Experten GmbH – den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Würden doch einige Krankenkassen zwar „interessante Anreize“ bieten. Viele gute Zahnzusatzversicherungen würden aber „deutlich mehr Prophylaxe-Kosten“ übernehmen, „ohne dabei teuer zu sein“.
Natürlich ist diese Empfehlung nicht ohne Eigeninteresse: Waizmanns Unternehmen betreibt auch das Vergleichsportal zahnzusatzversicherung-experten.de (Versicherungsbote berichtete). Auf diesem Portal ist eine Liste verfügbar mit allen Angaben zum PZR-Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen.