Zu den hier markierten „bestimmten Voraussetzungen“ für einen Verkauf oder eine Übertragung gehören die möglichst komplette digitale Kunden- und Fondsverwaltung, das Einverständnis der Kunden zur Übertragung, aktuelle Kundenprofile nach MiFID II, die Vorlage der Berichte des Wirtschaftsprüfers sowie eine Übersicht und Qualifizierung der Tipp-Geber. Das wird zweifellos eine Herausforderung für den Makler, der neben Versicherungen auch hier und da Fondsprodukte verkauft hat.
Zum Start einer Übertragung ist Maklern eine Ermittlung des Wertes, der Stärken und Schwächen im Bestand und unter Umständen auch die Separierung von bestimmten Anteilen von Produkten mit größeren Risikoanteilen anzuraten. Allen betroffenen Maklern, egal ob kleiner Kapitalanlagebestand oder komplette Firma, ist die Begleitung durch einen Bestands- und Nachfolgeexperten zu empfehlen, dann kann auch ein optimaler Verkaufspreis inklusive einer guten Kundenbetreuung nach dem Übertrag erreicht werden.
Bei der Wertermittlung von Investmentbeständen wird es durchaus komplex. Die verschiedenen Vergütungsarten im Finanzanlagebereich machen es zunächst nicht leicht, eine Berechnungsbasis zu finden. Grundsätzlich ist das modifizierte Ertragswertverfahren geeignet, welches aber die Schwäche hat, dass der Tax Amortization Benefit (TAB) des Käufers nicht einbezogen wird.
Interessante Tools zur Vorbereitung einer Übertragung
Die persönlichen und geschäftlichen Situationen von Finanz- und Versicherungsmaklern sind vielfältig. Dennoch haben die 34f-Makler, die teilweise oder komplett von der Finanzberatung ihrer Kunden leben, eins gemeinsam: Ohne den Background der modernen Technik geht heute nichts mehr. Wer sich weiter professionell, transparent und unabhängig von den Beratern der Banken oder großen Vermögensverwaltungen abheben will, kommt um ein professionelles Beratungs- und Verwaltungsprogramm nicht herum.
„Gelegenheitsverkäufer“ von Kapitalanlageprodukten sollten in sich gehen und prüfen, ob sie über ein geschlossenes System für Analyse, Beratung, Anlagen, Abschluss, Dokumentation, automatisierter Digitalisierung und Kommunikation verfügen. Wenn nicht und dies auch nicht beabsichtigt ist, dann sollte ein Verkauf oder eine Übertragung auf die Tagesordnung kommen. Idealerweise sollte bis zur Übertragung alles technisch so aufbereitet sein, dass eine dritte Person innerhalb kürzester Zeit einen kompletten Überblick über alle betrieblichen Vorgänge und Kundenbeziehungen erhält.
Wenn Sie das Thema Übertragung von Fondsbeständen spezieller interessiert, dann empfehlen wir gerne ein umfangreiches Kapitel zu diesem Thema in unserer Fachbroschüre „Nachfolge - gewusst wie“, in der die qualitativen Faktoren für eine Wertermittlung ebenso aufgeführt und kommentiert werden wie die Tools einer professionellen Arbeit als §34f-Vermittler.
Lassen Sie sich um Vorfeld einer gewünschten Übertragung über Möglichkeiten zur Wertsteigerung ebenso informieren wie zu verschiedenen Modellen des Kundenschutzes, damit Ihre Kunden in den gewünschten Sparten auch Ihre Kunden bleiben. Sehen Sie die Übertragung auch als Chance, sich stärker mit den werthaltigen Assets des Bestandes intensiver beschäftigen zu können – meint Ihr AssekuanzDoc.