Dabei versteht die EU-Kommission die angesprochene Summe gar nicht als „Geschenk“. Die Kommissare schreiben dazu: „Die heute vorgeschlagene Überarbeitung soll es den europäischen Versicherern ermöglichen, einen größeren Beitrag zur Finanzierung der wirtschaftlichen Erholung zu leisten, die Kapitalmarktunion voranbringen und Mittel für den europäischen Green Deal bereitstellen. So könnte EU-weit kurzfristig Kapital in Höhe von rund 90 Milliarden Euro freigesetzt werden. Mit diesem Kapital könnten die (Rück-)Versicherer in ihrer Funktion als private Investoren einen größeren Beitrag zur Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie leisten.“
Und wie bewerten die deutschen Versicherer den Entwurf der Kommission? Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehen die angestrebten Vereinfachungen des Regelwerks für kleinere bzw. weniger risikoexponierte Versicherer nicht weit genug. „Die Unternehmensgröße bleibt das maßgebliche Kriterium – notwendig wäre ein Abgleich der Anforderungen mit den tatsächlichen Risiken im Geschäftsmodell“, so der Verband. Zudem sieht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die geplante Vorzugsbehandlung für grüne Investments kritisch. „Solvency II muss risikobasiert bleiben. Grüne Investitionen sind nicht automatisch risikolos“, so Asmussen.
Nun geht es für den Entwurf in die ‚Verlängerung‘: EU-Parlament und Ministerrat können den Entwurf noch entscheidend beeinflussen.
Die vorgelegte Überarbeitung umfasst folgende Bestandteile: