E-Autos im Trend: Worauf beim Versicherungsschutz zu achten ist

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Beim Autokauf setzten immer Deutsche auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Doch kann die Schadenfreiheitsklasse vom Verbrenner zum E-Auto mitgenommen werden? Und sollten die Akkus zusätzlich versichert werden?

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilte, verfügten 40,7 Prozent der bislang in diesem Jahr neu zugelassenen Personenkraftwagen über einen alternativen Antrieb (batterieelektrisch (BEV*), Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff). Gegenüber dem Vorjahr stieg dieser Anteil um 98,5 Prozent - man kann also schon von einem ‚E-Auto-Boom‘ sprechen.

Und dieser Trend wird sich fortsetzen. Das zeigt auch eine aktuelle YouGov-Studie, die im Auftrag der DEVK durchgeführt wurde. So würden sich 40 Prozent derjenigen, die einen Auto-Kauf erwägen, für einen Benziner entscheiden (siehe Grafik). Ein Fahrzeug, das mit Dieselmotor betrieben wird, kommt nur noch für 12 Prozent der Kaufwilligen in Frage. Hingegen möchte fast jeder Vierte, der einen Fahrzeug kaufen will, einen Pkw mit hybridem (16 Prozent) oder sogar rein elektrischem Antrieb (10 Prozent).


E-Autos im Trend: Worauf beim Versicherungsschutz zu achten ist

Die Akkus bei E-Autos sind als Fahrzeugteil mit in der Kaskoversicherung eingeschlossen. Welche Schäden genau versichert sind, hängt natürlich vom gewählten Tarif und Anbieter ab. So übernehmen manche Tarife auch die Ausbaukosten zur Entsorgung oder auch Folgeschäden am Akku durch Tierbiss. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät auf seinen Webseiten, dass Autofahrer darauf achten sollten, ob der Kaskoversicherer im Schadensfall den Neu- oder Zeitwert des Akkus ersetzt.

Gegenüber dem MDR riet Alexander Held, Produkt-Abteilungsleiter bei Verti, bei Elektrofahrzeugen eine längere Laufzeit bei der Vollkasko-Versicherung zu wählen. Er begründete das damit, dass durch den höheren Neuwert bei einem Totalschaden noch ein höherer Restwert nach fünf oder zehn Jahren vorhanden sei. Zudem empfiehlt er den zusätzlichen Abschluss eines Schutzbriefes, bei dem auch das Abschleppen vereinbart ist. Denn eine leergefahrene Batterie ist auch bei E-Autos kein Versicherungsfall.

Bleibt noch die Frage nach der Mitnahme des Schadenfreiheitsrabatts vom Auto mit Verbrennungsmotor. Auch das ist möglich, schreibt der GDV. Wer seinen Kfz-Versicherer wechselt, kann seinen Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitnehmen.

Über die YouGov-Studie:
Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der DEVK, für die das Meinungsforschungsinstitut YouGov insgesamt 2.039 Personen repräsentativ befragt hat - davon 1.365, die erwägen, ein Auto zu kaufen.