Beim Schadengeschehen unterscheiden sich Elektroautos nicht von Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben. Deutliche Unterschiede zeigen sich aber bei der Unfallreparatur.
Wie ist es um das versicherungstechnische Risiko von Elektrofahrzeugen bestellt? Dieser Frage widmete sich eine Auswertung des Allianz Zentrum für Technik (AZT), die auf dem 9. Allianz Autotag in Ismaning vorgestellt wurde.
Schwerpunkt der Untersuchung: Schadenerfahrung bezüglich Unfall- und Brandrisiken. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis daraus: Grundsätzlich lässt sich kein Unterschied im Schadengeschehen zwischen Autos mit herkömmlichen Antrieb und E-Fahrzeugen feststellen.
E-Autos: Keine erhöhte Brandgefahr
Also auch keine erhöhte Brandgefahr. Der Anteil der Elektrofahrzeuge bei den jährlich ca. 15.000 gemeldeten Pkw-Bränden liegt unter einem Prozent. „In unserer Untersuchung sehen wir weiterhin keine höhere Brandwahrscheinlichkeit bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu konventionellen Benzinern oder Dieselfahrzeugen“, sagt Carsten Reinkemeyer, Leiter Sicherheitsforschung im Allianz Zentrum für Technik (AZT).
Folgekosten verteuern den Schaden
Deutliche Unterschiede sind allerdings bei der Unfallreparatur festzustellen. Diese Unterschiede würden sich aus den Normen oder Herstellervorgaben für die Reparatur von Elektrofahrzeugen ergeben, so die AZT-Auswertung.
So sehen die Vorgaben mancher Hersteller zwingend vor, dass die Batterie nach Airbag-Auslösung entsorgt werden muss - das kommt oft einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich.
Weiteres Beispiel: Verzichtet der Hersteller auf austauschbare Schutzummantelungen für Hochvolt-Kabel, kann ein Marderbiss zum Verhängnis werden. Denn ein vom Marder angebissenes Hochvolt-Kabel könne nicht repariert werden, so das AZT. Ein notwendiger Kabelsatz kann bis zu 7.000 Euro kosten. Mit Schutzummantelungen lassen sich die Reparaturkosten um bis zu 97 Prozent reduzieren.
Bei schwer beschädigten Elektrofahrzeugen können dem Halter neben den Reparaturkosten weitere Aufwendungen entstehen, stellte die Auswertung weiterhin fest. Denn grundsätzlich lassen sich Stromer nur in einer Werkstatt reparieren, die eine Qualifikation für „eigensichere HV-Fahrzeuge“ ausweist. Ist die Eigensicherheit infolge schwerer Beschädigung nicht mehr gegeben – und das ist bei einem relativ kleinen, aber teuren Anteil der Schäden der Fall –, dann genügt die Qualifikation des Werkstattpersonals nicht.
Weiterer Unterschied: Der Akku enthält auch bei nicht funktionstüchtiger Anlage noch immer viel Energie. So entstehen nach einer Bergung beispielsweise zusätzliche Kosten durch die notwendige Brandvorsorge, warnt das AZT.