Was Beratung bei Verbraucherzentralen kostet

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Das Lesen der Langversion der Studie lohnt aber noch aus einem anderen Grund. So wird in der Studie auch auf das umfängliche Regelwerk eingegangen, das Versicherungsvermittler erfüllen müssen: Von Berufshaftpflichtversicherung, über Weiterbildung oder dem Vorhandensein von ‚geordneten finanziellen Verhältnissen‘, um nur Beispiele zu nennen. „Außerdem sollen die Kunden bestmöglich beraten werden, indem Berater deren Wünsche und Bedürfnisse ermitteln und diese in der Beratung und den Produktvorschlägen berücksichtigen. Der Kunde hat Anspruch auf die notwendigen Produktinformationen rechtzeitig vor Abgabe seiner Willenserklärung sowie auf eine Beratungsdokumentation“, heißt es in der Studie dazu. Verstößt der registrierte Vermittler oder Berater gegen diese Pflichten, drohen Geldbußen, Schadenersatzklagen oder/und Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Diese Pflichten, so monieren die Studienautoren, gelten allerdings nicht für Verbraucherzentralen. Die mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtungen müssen gegenüber keiner Erlaubnisbehörde ihre Eignung nachweisen, keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und auch nicht die im Wesentlichen in § 61 VVG geregelten Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Und dennoch stehen Verbraucherzentralen im Wettbewerb zu Versicherungsvermittlern und -beratern; zumindest, was die Beratung betrifft, heißt es in der Studie.

Denn die Verbraucherzentralen bieten kostenpflichtige Beratung zu Altersvorsorge, Versicherungen und Vermögensaufbau an. Dabei wird teilweise eine heftige Spreizung zwischen den veranschlagten Stundensätzen offenbar: Für eine persönliche Beratung schwanken die Preise zwischen 30 und 127 Euro pro Stunde. Eine telefonische Beratung kostet zwischen 30 und 120 Euro und für die Bearbeitung von Mail-Anfragen können zwischen 15 und 160 Euro (!) fällig werden.