In der neuen Netfonds-Podcast-Folge bezieht die Syndikus-Anwältin des Pools Stellung zu den Urteilen gegen Check24 und Verivox und erklärt, wie sich die beiden Richtersprüche in der Praxis auswirken können.
Wie kommen Versicherungsmakler zu ihren Empfehlungen und wie müssen sie darauf hinweisen, wenn sie die Anbieterauswahl einschränken? Diese Fragen standen im Zentrum zweier juristischer Auseinandersetzungen: Sowohl Check24 als auch dessen direkter Wettbewerber Verivox kassierten dabei Niederlagen.
In der jüngsten Netfonds-Podcast-Folge werden diese Urteile aufgegriffen und erläutert, inwiefern sie sich auf die Praxis von Versicherungsmaklern auswirken. So weist Sarah Lemke (Syndikus Anwältin von Netfonds) darauf hin, dass die in den Urteilen konkretisierten Hinweis- und Informationspflichten auch für andere Maklerunternehmen gelten. Eine Unterscheidung nach Unternehmensgröße oder zwischen Online- und Offline-Maklern kennen weder der Gesetzgeber, noch die Richter.
Lemke rät, den Maklervertrag auf unwirksame Klauseln zu checken und den Beratungsablauf anzupassen. Allgemeine Hinweise im Maklervertrag oder den AGB auf eine eingeschränkte Anbieterauswahl sind laut Check24-Urteil nicht geeignet. Vor welchen denkbaren Szenarien Lemke warnt, falls die Konkretisierungen nicht vorgenommen werden, hören Sie im Podcast!
Doch zuvor widmet sich der Podcast im ersten Teil dem niederländischen Versicherer Dela, einem Spezialanbieter für Sterbegeld und Risikolebensversicherung. Wodurch sich der Versicherer auszeichnet, erklärt Walter Capellmann.
Die ganze Folge zum Anhören:
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