In der Düsseldorfer Tabelle für 2022 gibt es eine wichtige Änderung: Statt zehn werden nun fünfzehn Einkommensgruppen festgelegt. Die Änderung war aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) nötig (BGBl. 2021 I 5066). Zudem gelten ab Januar neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt. Erneut nicht gestiegen ist hingegen der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Eltern.