Ab Beginn 2022 muss der Arbeitgeber auch einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent leisten für alle vor 2019 geschlossenen Entgeltvereinbarungen – und zwar spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung für den Januar. Ausgenommen sind einzig Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse umgesetzt wurden. Und Arbeitgeber sollten dies beherzigen, informieren Vorsorgeexperten. Denn es drohen hohe Kosten. Im schlimmsten Fall kann ein Arbeitgeber, der seiner Pflicht nicht nachkommt, sogar straffällig werden. Besteht ein Mandat, ist aber auch für Vermittler schnelles Handeln gefragt.
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