Privatversicherte können psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten künftig mittels Videoübertragung nutzen. In der Corona-Pandemie hatte es bereits Sonderregelungen für Telemedizin gegeben. Zum 1. Januar 2022 wurde dafür eine langfristige Lösung geschaffen. Dazu hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern eine gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart.
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