Die Zahl der Kundenbeschwerden beim Versicherungsombudsmanns ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. So zählte die Schlichtungs- und Beschwerdestelle der Versicherungswirtschaft im Jahr 2021 in Summe 18.344 Beschwerden. 2020 waren es noch 18.133 Beschwerden.
Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie mutmaßlich einen Schaden nicht bezahlen will oder die Bearbeitung hinauszögert, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Die Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche verspricht, schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden zu prüfen und zwischen beiden Streitparteien zu schlichten. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Ist das Versicherungsunternehmen zudem Mitglied des Vereins Versicherungsombudsmann e. V., muss es den Schiedsspruch akzeptieren, solange der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Nun hat der Versicherungsombudsmanns den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Unter anderem wird aus dem Bericht ersichtlich, in welchen Sparten (ausgenommen Kranken- und Pflegeversicherung) es die meisten Beschwerden gab.
Ingesamt zeigt sich eine verschlechterte Entwicklung für die Branche. Denn im vergangenen Jahr wurden 18.344 Beschwerden eingereicht. Das ist ein Plus von 211 Beschwerden. Die große Mehrheit der Eingaben richtete sich direkt an die Versicherer. Hier sank die Anzahl von 17.413 auf 17.300 Rügen.
Über Vermittler beschwerten sich vergleichsweise weniger Kunden. Hier stieg die Zahl der Beschwerden deutlich um 379 auf 677 Beschwerden. Davon waren jedoch 119 unzulässig, was netto 558 ergibt. Wobei ein Sondereffekt die Zahlen in die höhe getrieben habe. Laut Bericht sei es zu "einer konfliktbehafteten Umdeckung" von Sachversicherungsverträgen durch einen Assekuradeur gekommen. Von Versicherungsnehmern waren daraufhin Versicherungsbeiträge zum alten und neuen Vertrag gefordert wurden. Resultierend daraus sei es, zu hunderten von Beschwerden gekommen. Der Name des Unternehmens wird von der Schlichtungsstelle jedoch nicht veröfffentlicht.
3.272 Beschwerden unzulässig
Von den insgesamt 18.344 eingereichten Beschwerden waren laut Ombudsmann 3.272 Unmutsäußerungen unzulässig. In den meisten Fällen wurde der Vorwurf durch den Beschwerdeführer nicht weiterverfolgt (900) oder es hatte kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch vorgelegen (755).
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei leicht gestiegen. Die Verfahrensdauer bei Beschwerden über Versicherer liege durchschnittlich bei 70,6 Tagen (70,0 Tage). Bei den Verfahren gegen Vermittler sei der Vergleichwert mit 61,3 Tagen deutlich kürzer.
Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden um 1.184 auf 3.963 Beschwerden nach oben gesprungen. Die Rechtsschutzversicherung landet mit 3.566 (3.463) Beschwerden auf Rang zwei. Auf dem dritten Platz liegen die Beschwerden zur Wohngebäudeversicherung. Hier waren es noch 2.285 Eingaben.
Aktuelle Zahlen zu Erfolg oder Misserfolg der Schlichtung aber liegen momentan noch nicht vor, denn diese werden nicht mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht, sondern erst mit einem umfangreicheren Jahresbericht des Ombudsmanns – zu einem späteren Zeitpunkt – veröffentlicht.