Tatsächlich zeigten Auswertungen der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), dass Geringverdiener einen Großteil der Zulagenempfänger ausmachen (Versicherungsbote berichtete).
Und in diesem Personenkreis ist die Verunsicherung deutlich zu spüren, beschreibt Versicherungsmakler Erdal Kacmaz aus Hamburg: „Regelmäßig haben diese Menschen gebrochene Erwerbsbiographien und werden im Alter in der Grundsicherung landen. Umso größer sind die Ängste vor Altersarmut“, so Kacmaz.
„Ich spreche regelmäßig geförderte Altersvorsorgen an und bekomme dann die ganze Wucht der Verunsicherung durch Verbraucherschützer und Medien zu spüren. Verstärkt wird das auch durch einige Kollegen, die Riester als Lösung kategorisch ablehnen“, schildert der Hamburger Makler.
Seiner Auffassung nach wird eine Besonderheit in der Debatte um die Riester-Rente eher ausgeblendet: „Man darf bei Bezug von Grundsicherung (Sozialhilfe) erhält, darf bis zu 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 anrechnungsfrei hinzuverdienen. Im Jahr 2022 sind das 224,50 Euro“, schreibt Kacmaz auf Facebook. Rechtsgrundlage dafür ist § 82 (4) SGB XII.