Am Donnerstag muss das Landgericht Düsseldorf im Musterverfahren zwischen der Victoria Lebensversicherung AG und dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) entscheiden. Hintergrund des Verfahrens ist ein Gesetz aus 2014, das es Lebensversicherern erlaubt, den Versicherten Gelder vorzuenthalten, wenn das Unternehmen finanziell angeschlagen ist. Darauf berief sich auch die Ergo-Tochter und kürzte die Auszahlung im Beispielfall um knapp 2.700 Euro.
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