Wie kann die Versicherungsdichte im Elementarbereich erhöht werden? Und wie lässt sich im Notfall vermeiden, dass die öffentliche Hand Hilfszahlungen leisten muss? Eine Antwort auf diese Fragen: Mit einer Pflichtversicherung.
Neu ist der Gedanke keineswegs. Nach den großen Flutkatastrophen der jüngeren Vergangenheit wurde eine solche Versicherungspflicht gegen Elementarschäden diskutiert. Zuletzt lehnte eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) 2017 die Einführung einer Versicherungspflicht ohne Veränderung des verfassungsrechtlichen Rahmens ab.
Doch im Naturkatastrophenjahr 2021 kam das Thema erneut auf die politische Agenda und im Juni soll die Arbeitsgruppe der JuMiKo Schlussfolgerungen einer ergebnisoffenen Prüfung präsentieren. Gut möglich, dass die Arbeitsgruppe dann auch auf Ergebnisse des Gutachtens „Versicherungspflicht gegen Naturgefahren: Neue Entwicklungen, Verfassungskonformität und Akzeptanz in der Bevölkerung“ zurückgreift. Erstellt wurde das Gutachten vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
In dem Gutachten untersucht der Sachverständigenrat eine allgemeine Versicherungspflicht für Wohngebäude. Nach Auffassung des Sachverständigenrats ist eine präventive Versicherung von Wohngebäuden gegen Naturgefahren wirksamer und nachhaltiger als die Bereitstellung von Ad-hoc-Mitteln im Katastrophenfall.
Gutachten schlägt Elementarschaden-Pflichtversicherung vor
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen schlägt in seinem Gutachten nun eine Versicherungspflicht für Wohngebäude vor. Sie sei von der Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert, wie eine eigens vom Sachverständigenrat durchgeführte repräsentative Befragung ergab.
Mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Versicherungspflicht gegen Naturgefahren hat sich der Sachverständigenrat intensiv auseinandergesetzt. Den Hauptvorteil einer Versicherungspflicht gegenüber anderen Reformmodellen sieht der Sachverständigenrat in einem flächendeckenden Versicherungsschutz. In dem Gutachten werden drei mögliche Modelle zur Umsetzung einer Versicherungspflicht vorgestellt.
Die Diskussionsveranstaltung zur Vorstellung des Gutachtens kann im Video angesehen werden.
Das juristische Gutachten von Professor Thorsten Kingreen (Universität Regensburg), in dem er die Verfassungskonformität des SVRV-Vorschlags prüft (und bestätigt), steht auf den Seiten SVRV zum Download bereit.
Das vollständige Gutachten „Versicherungspflicht gegen Naturgefahren: Neue Entwicklungen, Verfassungskonformität und Akzeptanz in der Bevölkerung“ ebenfalls.