Bis zum 1. April 2022 können sich Landwirte noch für dieses Erntejahr bei der Versicherungskammer Bayern absichern. Alle Anträge, die bis zu diesem Termin eingegangen sind, solle uneingeschränkter Versicherungsschutz für Ernteverluste aufgrund von Trockenheit gelten. Für nach diesem Datum eingehende Anträge werde der Versicherungsschutz für Trockenheit erst im Anbaujahr 2023 greifen.
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