Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Zum 1. Juli 2024 an soll es einen Aufschlag von bis zu 7,5 Prozent geben. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Bezieher von Erwerbsminderungsrente sollen mehr Geld erhalten: Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Demnach will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die monatliche Rente um bis zu 7,5 Prozent anheben. Allerdings soll das erst ab dem 1. Juli 2024 gelten.
Profitieren würden von der neuen Regel rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, so berichtet dpa weiter. Doch nicht für alle soll der Betrag im gleichen Umfang angehoben werden. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent soll es demnach für jene Erwerbsgeminderten erhalten, die ihre Rente länger als 2014 erhalten. Wer hingegen zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden ist, dem werden nur 4,5 Prozent mehr Rente zugestanden. Die Neuerungen sollen folglich auch für Bestandsrentner gelten.
Gestiegen sei der monatliche durchschnittliche Rentenbetrag, den Neurentner erhalten, wie dpa weiter meldet: von rund 628 Euro in 2014 auf 882 Euro in 2020. Ein auskömmliches Leben ermöglicht das in der Regel nicht: viele sind auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen. 534.520 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2020 die Leistung aufgrund einer voller Erwerbsminderung, die Zahlen steigen seit Jahren stark an.
Doch die Hürden für eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung sind ohnehin hoch. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, dem sichert die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit zu, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Das bedeutet: der gesetzlich Versicherte erhält nur eine volle Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann: in irgendeinem Beruf. Bei weniger als sechs Stunden Erwerbsfähigkeit gibt es immerhin eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Status und Einkommen des aufgegebenen Berufes werden hierbei nicht mehr berücksichtigt.