Der Versicherer-Verband kritisierte die Pläne der EU-Kommission. So würden sich versicherungsbasierte Anlageprodukte grundlegend von anderen Anlageprodukten unterscheiden. Diesen Unterschiede müssten besser berücksichtigt werden, forderte der GDV. „Die Vorschläge haben das Potenzial, die Produktauswahl und den Zugang zu qualitativ hochwertiger Beratung einzuschränken“, so der Verband.
Zudem biete die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ausreichenden Schutz und habe sich in der Praxis bewährt. Hinweise darauf, dass eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich sei, gäbe es laut GDV nicht.
Kritik übte der Verband auch an der Konsultationsfrist. Die fiel mit gerade mal vier Wochen sehr knapp aus.