Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg waren nur zwei Ereignisse in kurzer Zeit, die Erst- und Rückversicherer teils überraschten: und die Frage aufwerfen, was überhaupt noch versicherbar ist. Alwin W. Gerlach, früher Prokurist eines großen Rückversicherers, beleuchtet in seinem Kommentar aktuelle Gefahren und Konsequenzen.
Zusammenfassung: Die bewegenden Katastrophen seit 2020 -Corona, Flut und Ukrainekrieg- treffen Erstversicherer und Rückversicherer mitten in der Transformation und fordern nicht zuletzt durch die Digitalisierung ein ergänzendes Element, um eine Kalkulation für unwahrscheinlich angenommene und vermeintlich unbekannte Gefahren und Risiken beim Risikomanagement einordnen zu können. Auch die Frage, in welche geographischen Gebiete ein Versicherer seine Kunden begleitet, dürfte demnächst beim Underwriting ein stärker analytisches Gewicht erhalten. Letzteres erinnert, allerdings aus anderen Gründen, an die seit drei Dekaden anhaltende Weigerung oder Limitierung, US-Betriebsstätten im Rahmen der Haftpflicht zu decken. Die Jurisdiktion warf enorme Bedenken auf. Die Vielfalt von Erfahrungen, gewonnener Erkenntnisse und großartigen technischen Möglichkeiten muss zum Nachdenken über Kriterien zur gezielten Vergabe von Kapazität genutzt werden. Im Risikomanagement darf innovativer gedacht werden, um stets präventiv Verwerfungen jeglicher Art und bemerkenswerte Entwicklungen aktuell erfassen, Lösungen präsentieren und Vorsorge treffen zu können.
Risikomanagement neu gedacht, politische Risiken sind ein Schwergewicht.
Der kriegerische Konflikt zwischen der Russland und der Ukraine stellt vorerst den unbegreiflichen Höhepunkt einer Reihe von Katastrophen dar. Als am 24. Februar 2022 die gesamte Branche von diesem angeblich unvorstellbarem Risiko überrollt wurde, hatte sich kaum einer der Risikomanager diese sich realisierende Gefahr vorstellen können, obwohl sie sich abgezeichnet hatte.
Die versicherten Schäden durch den Ukraine-Krieg sollen sich laut Swiss Re in der Größenordnung eines mittleren Naturkatastrophen-Ereignisses von rund 15 Milliarden US-Dollar bewegen. Diese Größenordnung liegt am unteren Ende einer von S&P prognostizierten Schadenspanne von bis zu 35 Milliarden US-Dollar und darf als Warnung vor geopolitischen Gefahren genommen werden. Eine Feststellung, die unterschiedlichste Gedanken aufkommen lässt:
Verbleibt man bei dieser Betrachtung ausschließlich in der Versicherungstechnik, müssten Rückversicherer aus ihrer internationalen Tätigkeit und wachsenden Verantwortung heraus schon bei der Vermutung von Gefahren und vermeintlichen Risiken diese an prominenter Stelle anbringen, mindestens intern im Unternehmen. Eben nichts anderes als eine simple Präventivmaßnahme als anzunehmende Mitverantwortung in einem systemrelevanten Wirtschaftszweig. Konzentriert zusammengeführte Gefahrvermutungen mindestens in eine Prüfung wahrscheinlicher Betroffenheit des eigenen Portfolios und des Unternehmens insgesamt zu überführen, darf Skeptiker und Diskussionen darüber umgehen. Die Einführung sensibler Triggerpoints könnte als Teil denkbarer Prävention dienen. Die Beachtung dieser und der Mut, Entscheidungen zu treffen und dafür eine effektiv arbeitende Expertengruppe in Kooperation mit weiteren Marktteilnehmern einzurichten, erscheint mehr als sinnvoll.
Terrorgefahr latent, Extremus muß sich trotzdem gedulden.
Die Terrorgefahr in Deutschland, grundsätzlich fast weltweit, ist keinesfalls gebannt. Einzelne Milizen sind auf dem Rückzug, andere „ Staaten“ erstarken. Sorge bereitet der Umstand, daß Deutschland die Terrorismusbekämpfung über einen langen Zeitraum weitgehend den USA überlassen hat. Unser oberstes Ziel muss die Verhinderung eines terroristischen Anschlages sein, doch heute, auch nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, sind Unzulänglichkeiten bei Sicherheitsbehörden erkennbar.
Unterdessen präsentieren Rechtsextremisten, Reichsbürger und Coronaleugner eine neue Qualität der Bedrohung. Laut Medienberichten besitzen sie Kriegswaffen, planen Anschläge, streben einen Systemumsturz an und entwickeln Entführungspläne gegen Politiker. Sie zeigen eine schwerwiegende terroristische Bedrohung, grenzenlosen Hass auf die Demokratie, auf unseren Staat und auf Menschen, die für unser Gemeinwesen einstehen. Das zeigt, wie wichtig es ist, mit aller Konsequenz gegen extremistische und terroristische Bewegungen vorzugehen und Vorsorge für Terroranschläge zu treffen. Liegen doch die ursprünglichen Gründe für die Etablierung des Spezialversicherers Extremus unter Beteiligung von Versicherern -und zugleich Übernahme einer Staatshaftung- in den Terroranschlägen am 11. September 2001 (9/11) in New York und Washington. Sie gehören zu den unvergesslichen Man-Made-Ereignissen und bewirkten in Politik, Wirtschaft und Versicherungen ein Umdenken. Präventivmaßnahmen wurden gefordert, Terrordeckungen waren gefragt und wurden durch Extremus weitgehend getragen.
Umso mehr erstaunt zum gegenwärtigen Zeitpunk die zögerliche Entscheidung zur Staatshaftung durch die Regierung. Mangelt es an Gespür für die Gefahr und der Einsicht einer maximal darstellbaren Absicherung? Kapazitäten für Terror und Krieg sind nach gängigen Kalkulationstechniken auch aufgrund weltweit vorhandener Datenbasis nicht ermittelbar. Das dürfte allerdings kein Zögern erklären, die der Bund hinsichtlich der Zusage bei der Staatshaftung übt. Eine maximale materielle Absicherung von Wirtschaft und Bürgern muss in den gegenwärtig ungewissen Zeiten, die Ukraine hat unlängst Russland als Terrorstaat bezeichnet, zügig und verlässlich erfolgen. Demnach können geopolitische Verwerfungen als Nahrung für Terror benannt werden, ebenso wie Differenzen aus dem interkulturellen Bereich. Eine weitgehende Vorsorge ist gefragt, Entscheidungen werden gefordert.
D&O in wirtschaftlich kritischen Zeiten.
Die Corona-Krise, das Kriegsgeschehen in der Ukraine, die anhaltende Niedrigzinsphase, die aufkommende Inflation, die Bedrohung durch mangelnde Rohstoffversorgung, prinzipiell eine fragile Wirtschaftsordnung, müssen Vorstände und Aufsichtsräte durch die Ihnen übertragene Führung strategisch bewältigen und entsprechende Entscheidungen verantworten. Danach steht die Manager-Haftpflicht diesem Personenkreis ebenso nahe wie Ansprüche auf Schadenersatz durch das zu leitende Unternehmen.
Gegen Haftungsansprüche sichert die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) Manager für fahrlässige Pflichtverletzungen ab. Im Falle von nachgewiesenem Vorsatz, im Regelfall Feststellung durch ein Gerichtsverfahren, besteht kein Deckungsschutz. Unternehmerische Risiken allgemein sind nicht Gegenstand der Deckung. Dennoch ist aufgrund vielfältiger Rechtsunsicherheiten in dem beschriebenen Szenario mit Belastungen in dieser Sparte zu rechnen. Dass fahrlässige Entscheidungen von Managern überhaupt Gegenstand einer Versicherung werden konnten, resultiert aus der Übernahme von Konzepten und Entwicklungen aus den USA. Hier liegen die Gefahren nahe am subjektiven Risiko und bedürften neben intensiver Einzelprüfung einer gewissen Festigkeit und Stabilität von Managern und Unternehmen.
Nachdem eine qualitativ stabile und für Versicherer ökonomisch sinnvoll gepreiste D&O- Branche nicht durchsetzbar erscheint, haben einzelne Versicherer ihre bisher vergebenen Kapazitäten zunächst reduziert und Konsequenzen gezogen. Chubb, Niederlassung Deutschland, ursprünglich einer der ersten und umfassenden Zeichner von D&O, hat das Underwriting dieser Sparte nach mehr als zwei Dekaden eingestellt. Dieser Rückzug dürfte angesichts latenter Gefahren von anderen Versicherern weder als Gelegenheit zum Einstieg oder Wachstum angesehen werden. Demnach ist eher mit einer weiter wachsenden Marktbereinigung und -als Worst Case- mit der generellen Aufgabe dieses Deckungskonzeptes zu rechnen.
Cyber und Leistungspflicht, Klarheit und Wahrheit von Wordings, Y2K- Analogie
In der Regel decken sich Unternehmen gegen Betriebsunterbrechungsschäden und die Reparatur von gehackten Netzwerken nach einem Cyber-Angriff ab. Interpretierbare Wordings führten bei Betriebsunterbrechungspolicen in den vergangenen zwei Jahren bereits zu Gerichtsverfahren, ob die COVID-19-Pandemie durch die Versicherung gedeckt war oder nicht. Die Branche hat es danach allerdings verpasst, rechtzeitig und nachhaltig sehr klare Formulierungen, hier am Beispiel Cyber nachstehend beschrieben, zu manifestieren:
Der Angriff Russlands auf die Ukraine kann/ wird der Cyberbranche die größte Belastung, gemessen am Gesamtaufwand versicherter Schäden, bereiten. Der von Russland ausgehende Cyberkrieg verursacht Schäden durch Hacker mittels Ransomware an Infrastrukturen, Informationstechnologien, Regierungsinstitutionen oder Ministeriumswebseiten der Ukraine. Durch die „War Exclusion“ wurden zu erwartende Schäden unter Cyberdeckungen als ungedeckt angenommen. Allerdings verlangt „War Exclusion“ den Umstand von Angriffen und der zielgerichteten Handlung eines angreifenden Staates. Insofern bezieht sich der Ausschluss auf physische Kriegsakte, das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit fehlt. Entsprechend dürfte es den Versicherern kaum möglich sein, die "War Explosion" in Cyberpolicen auch bei Großschäden durchzusetzen.
Als Konsequenz hat die Münchener Rück angekündigt, neue Formulierungen für ihre direkten Cyber-Versicherungsprodukte einzuführen. AIG (AIG.N), erwägt laut Reuters die Einstellung des Versicherungsschutzes für Russland und die Ukraine. Es mutet seltsam an, dass scheinbar juristisch unantastbare Wordings in den genannten Ereignissen hinsichtlich der Frage des Deckungsschutzes nicht nur angezweifelt, sondern auch ausgehebelt wurden. Im Nachhinein eine Nachbesserung vorzunehmen, die nachhaltig und den Willen der beteiligten Parteien darstellt, ist unabdingbar und sollte Anlass bieten, eine umfassende Prüfung aller relevanten Standardwordings zu vollziehen.
Y2K, auch als das Jahr-2000-Problem bekannt, ist ein gutes Beispiel dafür, das Erst-/ Rückversicherer aus bloßer Gefahrvermutung imstande sind, auf der Metaebene zu kommunizieren. Die damalige Unsicherheit eines sich realisierenden, unabwendbaren Ereignisses apokalyptischen Ausmaßes hätte analog zu Cyberangriffen Betriebssysteme, Anwenderprogramme und Datenbestände betroffen. Das vermeintlich technische Problem lag darin, dass die ersten beiden Ziffern, die das Jahrhundert nennen, bei der Speicherung von Jahreszahlen in Computersystemen oft eingespart wurden. Sie wurden nicht berücksichtigt und man bedachte nicht, dass bzw. ob die Programme über das laufende Jahrhundert hinaus in dieser Weise benutzt werden würden. Je näher die Jahrhundertwende kam, desto deutlicher wurde, dass diese Programme die Jahreszahl 00 und die folgenden in vielen Fällen nicht korrekt verarbeiten können; zum Beispiel würden bei einem Vergleich zweier Jahreszahlen (z. B. mit Werten ≥ 00 gegen Werte ≤ 99) erstere als kleiner (also früher) behandelt werden. Entgegen aller Befürchtungen sind, falls überhaupt, keine nennenswerte Schäden eingetreten. Doch großartige Lehren wurden aus diesem dramatischen Fall eben nicht gezogen. Nicht anders sind die weniger streng durchdachten Wordings zu erklären.
Pandemien, eine endlose Gefahr, die klare und rechtssichere Wordings fordert
Die Gefahren aus der Pandemie bleiben unverändert hoch, verlagern sich allerdings auf das Risiko von mangelndem Personal aufgrund hoher Erkrankungen. Durch die neue Variante Ba.2 im März 2022 hat die Corona-Pandemie zunächst enorm Fahrt aufgenommen. Inzidenzen >1750 erschienen als hinnehmbar, Einschränkungen wurden weitgehend aufgehoben, eine Impflicht unterschiedlichster Konzeption scheiterte im Parlament. Die Lage ist fragil, da mit neuen Mutationen und einer erheblichen Welle im Frühherbst zu rechnen ist. Die Gefahr wirtschaftlichen Einbruchs und das Risiko anhaltender Rückschläge verstetigt sich auf globaler Basis. Die Inflation steigt auf rund 6 Prozent, die Zinsstrategie lässt eine Anhebung durch die EZB vermissen. Die Abhängigkeit vom Nullzins ist ungebrochen, die Wirkungen bleiben unkommentiert, Insolvenzen gehören zur Tagesordnung. Die Pandemie läuft weiter, unübersehbar sind die Schäden aus Covid-19 - Fällen mit stetig wachsenden Meldungen über Long-Covid-Erkrankungen, der Befürchtung einer Kumulierung als Long-Tail-Claim über mehrere Dekaden hinweg. Long-Covid-Fälle durch die Pandemie sind ebenso bedauerlich wie die Schäden bei allen direkt und indirekt Betroffenen.
Versicherungstechnisch muß mit dieser latenten Gefahr und einem drohenden Long-Tail-Claim visionär umgegangen werden. Daher erscheint es mehr als ratsam, wie im Elementarschadenbereich gängige Übung, mindestens vorsorglich zusätzliche Reserven zu stellen oder Portfolien durch nachhaltige Deckungskonzepte, auch alternativer Art, zu schützen. Die Belastungen aus Covid-19 führten bereits bei Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu hohen Defiziten. Covid-19 setzt damit einen „Triggerpoint“ für Erst-/ Rückversicherer, auch den medizinischen Bereich in Forschung und Wissenschaft eng zu begleiten. Die Unberechenbarkeit einer Pandemie in ihrer Wirkung, Dauer und Belastung der gesamten Gesellschaft sind bekannt, die Möglichkeiten der Prävention begrenzt. Als Erkenntnis daraus ist die Frage der Versicherbarkeit in der Zukunft zu klären. Die Ausgestaltung von Konzepten muß demnächst eindeutig sein, unabhängig davon, ob es zugunsten des Versicherungsnehmers oder via Ausschluss gegen den Versicherungsnehmer geht. Angeraten erscheint, den Status Quo einzelner Portfolien mittels einer Expertenanalyse feststellen zu lassen.
Angepasste Rückversicherung/Kapazität bei vermuteten Gefahren, aber kaum kalkulierbarem Risiko
In welchen Branchen und geographischen Bereichen Kapazitäten eingesetzt werden, gibt die jeweilige Strategie eines Rückversicherers vor. Maßgeblich angebunden an die jeweilige Nachfrage der Zedenten und ihrer passiven Philosophie. Umfassen diese aber eine Marge für „Unknown Losses“, im Sinne unbestimmter Gefahren? Eher nicht, wie die Belastungen aus der Übernahme von Flugzeugen der Leasinggesellschaft Aerocap in Russland zeigen. Zugegeben, dieses Ereignis hatte kaum jemand erwartet, doch eine Vielzahl Intellektueller befürchtet. Im Gegensatz dazu sind die über mehrere Dekaden auftretenden Klimakatastrophen als latente Gefahr bekannt und deren „Wiederkehr“ in Perioden eingeordnet. Rückversicherer bieten als Service für ihre Kunden regelmäßig an, den notwendigen Deckungsschutz via ausgereifter, innovativer Modellierungen zu ermitteln und Rückversicherungsschutz zu geben.
Der anhaltende Klimawandel bereitet allerdings weltweit überraschende Elementarkatastrophen, die eben nicht durch die existierenden Methoden quasi vorausgesagt wurden oder einkalkuliert sind. Versicherungstechnisch in unbekannten Abhängigkeiten und Wiederkehrperioden zu denken, ist kaum nachvollziehbar. Der Energiewandel wird zwar durch Green Investments begleitet und Nachhaltigkeit gefördert, doch die absolute Kalkulation von Elementarschäden ist bislang nicht gelungen. Dafür reicht ein kurzer Rückblick nach München, über das Ahrtal bis nach Südafrika als Beleg dafür, ob in diesem Zeitraum fortschrittliche Instrumente klimatische Verwerfungen materiell erfassen können. Im Juli 1984 führte das Münchener Hagelereignis zu einem versicherten Gesamtschaden von 1,5 Milliarden Euro, in der Kaskoversicherung liefen zusätzliche 400 Millionen Euro auf, die von Rückversichern über Kasko- und Kumuldeckungen halbwegs absorbiert wurden. Zwei Dinge fallen dabei auf. Die Versicherungsdichte war mit 50 Prozent gering und die passive Rückversicherung der Erstversicherer verfügte nur über 50 Prozent der benötigten Kapazität. Eine Optimierung wurde seitens der Rückversicherer angeboten und eine Verdreifachung der Kapazität von den Zedenten wurde im Folgejahr akzeptiert. Gefahren und Exponierungen verblieben danach in weiten Teilen.
Wurde eine sorgsame Vorsorge durch Klimabeachtung dauerhaft vorgenommen sowie Empfehlungen über bauliche Maßnahmen gegeben? War die Ahrtalkatastrophe in 2021 abzusehen und kalkuliert? Eher nicht, denn die Gefahr und der versicherte Schaden von rund 8 Milliarden Euro als Teil des Gesamtschaden von 33 Milliarden Euro hat die Branche überrascht, obwohl ein Vorläufer im Elementarschadenbereich im Jahre 1910 im Ahrtal zu verzeichnen ist. Nach Berichten von RND sind in Durban, Südafrika mindestens 500 Menschen im April 2022 in der schlimmsten je aufgezeichneten Unwetter-Katastrophe gestorben. Aktuell sind 41 000 Menschen direkt von den Fluten und Erdrutschen betroffen. Tausende sind auf Notunterkünfte und humanitäre Hilfe angewiesen. Die Frage bleibt, ob international tätige Rückversicherer je mit einem derartigen Ereignis gerechnet haben. Angesichts des menschlichen Leides und vermutlich geringen versicherten Schaden ist die Tatsache der Gefahr und deren Umsetzung als aktives Risiko als Mahnung von hoher Bedeutung.
ILS und Katastrophenanleihen, als Matterhorn
Swiss Re hat nach eigener Aussage eine bahnbrechende Hybridtransaktion abgeschlossen, um den Schutz- und Wachstumsbedarf des Unternehmens zu unterstützen. Durch die Transaktion erhält Swiss Re einen mehrjährigen Rückversicherungs- und Retrozessionsschutz gegen schwere versicherungstechnische Verluste, der die versicherungstechnischen Risiken der gesamten Swiss Re Gruppe abdeckt. Die zugrundeliegende Transaktion ist als mehrjährige Stop-Loss-Absicherung der gruppenweiten Zeichnungsergebnisse strukturiert, wobei der Auslöser auf dem wirtschaftlichen Ergebnis jedes einzelnen Geschäftsjahres basiert. Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund vieler Unsicherheiten in diesen kritischen Zeiten nachvollziehbar, es sei denn, dieses Instrument wird für Wachstumszwecke genutzt.
Zusammenfassung
Gefahren und Risiken unterschiedlichster Art und Güte müssen von Erst-/ Rückversicherern stärker fokussiert und analysiert werden. Es heißt, innovativen und visionären Gedanken freien Raum zu lassen, Entscheidungen rechtzeitig zu treffen und den Sinn von Werten und ökonomischen Zielen zu manifestieren. Wachstum um jeden Preis ist und bleibt dem Verfall vorbehalten. Denn unterdessen scheinen die Gefahren aus der Gentechnik, Nanotechnologie, EMF, KI, Umwelthaftung, Digitalisierung und anderes mehr verdrängt worden zu sein. Aktuelle Wirtschaftsprognosen deuten weder auf Stabilität noch auf Wachstum hin. Eine gute Gelegenheit zur Konsolidierung und Stärkung der Branche zum Erhalt und Ausbau des Leistungsversprechen, im Übrigen auch bei der Lebensversicherung in jeglicher Konstellation. Der versicherungstechnische Gedanke und der Wille, Werte für die Gemeinschaft zu schaffen, Kunden im Erst-/ Rückversicherungsbereich besten Service und akkurate Beratung zu geben, muß das vorrangige Ziel in dieser systemrelevanten unverzichtbaren Versicherungsbranche sein.