Die Verrentung und der Teilverkauf von Immobilien brauchen dringend ein Mindestmaß gesetzlicher Regulierung, fordert das Deutsches Institut für Altersvorsorge. Die Beratung und Aufklärung zu diesem Rechtsakt solle zumindest in einem Beratungsprotokoll nachvollziehbar festgehalten werden. „Derzeit herrscht eine skurril anmutende Situation. Für den Abschluss eines Fondssparplans, in den monatlich 50 Euro eingezahlt werden, ist ein Beratungsprotokoll vorgeschrieben. Für die Verrentung einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro fordert der Gesetzgeber das nicht.“, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
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