Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen sollen erleichtert werden. Dafür startet ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz. Welche Musterdokumente es schon gibt und welche geplant sind.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kunden in die Datenverarbeitung.
Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten entwickelte nun in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente. Zwei Jahre intensiver Arbeit waren dafür nötig, schreibt der AfW. Damals wurde ein Branchenstandard 'Einwilligungserklärung' und auch eine Muster-Datenschutzinformation nach Paragraf 13 DSGVO zur Verfügung gestellt (Versicherungsbote berichtete). Tatsächlich ist das Bemühen um Standards beim Datenschutz noch älter. Schon bevor die DSGVO im Mai 2018 angewandt werden musste, suchte der AfW den Schulterschluss mit Maklerpools (Versicherungsbote berichtete).
Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen
- Einwilligungserklärung,
- Risikovoranfrage und
- Information zur Datenverarbeitung
zu implementieren. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.
Die Initiatoren erhoffen sich eine deutliche Vereinfachung für Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen. Makler, die den Branchenstandard verwenden, könnten auf eine „deutlich höhere Rechtssicherheit“ zählen, als bei der Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Und natürlich haben auch die teilnehmenden Versicherer Vorteile: standardisierte Einwilligungs-Formulare vereinfachen Prüfprozesse.
DSGVO-konforme Einwilligungserklärung in zwei Varianten
Die von der Initiative entwickelte Einwilligungserklärung liegt aktuell in zwei Varianten vor:
Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.
Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.
Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.
Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren.
Wer dem Experten-Team angehört
Das Expertenteam, das die Dokumente erstellt hat, wird auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen besorgen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt.
Mitglieder des Expertenteam sind aktuell:
- Peter Mainzer, Rechtsanwalt
- Guido Wehmeyer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Allianz Lebensversicherungs-AG
- Norman Wirth, Rechtsanwalt, Wirth-Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragter (TÜV), AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
- Florian Kölbl, Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Rechtsabteilung / Justiziar Rechtsabteilung und Datenschutzbeauftragter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH
- Andreas Sutter, Datenschutzbeauftragter, Director disphere protect, disphere interactive GmbH
- Roberto Mangone, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), CHARTA Börse für Versicherungen AG
- Thomas Lenz, Rechtsanwalt
- Roland Sing, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Swiss Life Deutschland
- Christian König, Jurist / Justiziar und Datenschutzbeauftragter (TÜV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)
- Arne Wassermann, Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE
Die Unterstützer der Initiative
Die ‚Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO‘ wird von einer Vielzahl von Marktteilnehmern unterstützt. Namentlich sind alle auf der dazugehörigen Webseite abgebildet und werden ständig ergänzt. Aktuell sind dies u. a.
die Verbände:
- AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
- BDVM – Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- BVSV - Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
- IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- SdV - Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.
- VOTUM - Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
- VSAV e.V. - Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler
die Initiativen:
- BFV - Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (Mitglieder: Alte Leipziger-Hallesche, Canada Life, Concordia Versicherungen, Die Bayerische, DMB Rechtsschutz, Haftpflichtkasse Darmstadt, LV 1871, Markel, myLife, Volkswohlbund)
- Pools für Makler (Mitglieder: viele Maklerpools und -verbünde)
- Arbeitskreis Beratungsprozesse (Mitglieder: u. a. die Verbände AfW, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler)
und Marktteilnehmer
- nahezu alle Maklerpools (u. a. Fonds Finanz Maklerservice GmbH, blau direkt GmbH & Co. KG, Fondsnet Holding GmbH)
- und Verbünde (u. a. CHARTA Börse für Versicherungen AG, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG)
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