Wenn Erben nichts von den Geldanlagen wissen, können sie es nicht erhalten

Quelle: RobinHiggins/Pixabay

Geschätzt laufen jährlich zwei bis neun Milliarden Euro an Guthaben auf deutschen Bankkonten und Depots von verstorbenen Kunden auf, bei denen sich die Erben nicht melden. Ein bundesweites Verzeichnis soll Abhilfe schaffen. Dennoch sollten Verbraucher selbst aktiv werden und ein komplettes Vermögensverzeichnis erstellen. Diesen Service können beispielsweise Generationenberater und Testamentsvollstrecker übernehmen, zeigt die Expertin Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung auf.

Wenn Erben nichts von den Geldanlagen wissen, können sie es nicht erhalten. Vor diesem Hintergrund ist das Erstellen eines kompletten Vermögensverzeichnisses, das immer aktualisiert gehalten wird, ein wichtiger Service in der Beratung. Es kann sogar ein Nachlassverzeichnis über den Notar ersetzen. Dies würde bei einem Gesamtvermögen von 500.000 Euro 2.225 Euro den Erben kosten und bei 1.000.000 Euro sind es 4.129 Euro. Bei Generationenberatern und Testamentsvollstreckern ist dies schon jetzt Teil des Service, ein komplettes Vermögensverzeichnis zu erstellen.

Die Situation

Das Verwahrgeld bringt so manchen dazu, bei verschiedenen Instituten sein Geld anzulegen. Wegen der begrenzten Einlagen-Sicherung, die seit Jahren gilt, ist die Aufteilung des Vermögens auf diverse Institute bei vielen Anleger ein Trend. Dazu kommt die zunehmende Digitalisierung, mit der alles papierlos erledigt werden kann. Und: in vielen Familien wird über Geld nicht gesprochen. Damit wird es für Erben schwer, herauszufinden bei welchen Instituten sich Konten und Depots befinden.

Erbenermittler erkennen das Problem


Der Verband der Erbenermittler schätzt das Volumen von Konten, von denen die Erben nichts wissen auf zwei bis neun Milliarden Euro. Es ist zu erwarten, dass sich das Volumen dieser „nachrichtenlosen Konten“ in den nächsten Jahren stark erhöht. 
Ein neues Verzeichnis kann den Erben helfen, sich zu vergewissern, dass es keine weiteren Konten und Depots des Erblassers gibt. Nur so können sie sich mit dem entsprechenden Institut sich in Verbindung setzen.

Entwurf eines Gesetzes über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener


Es bedarf laut Bundesrat am 02. Mai 2022 der Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle über Vermögensanlagen des Verstorbenen bei Kreditinstituten, wenn kein Erbe Anspruch darauf erhebt. Nur so kann das Eigentumsrecht der Erben bei zunehmender Digitalisierung in der Bankwirtschaft auch künftig wirksam gewährleistet werden. (Bundestag Nr. 205)

Die Antwort der Regierung 


Die Bundesregierung lehnt den Entwurf in ihrer Stellungnahme ab. Sie verfolge einen weitergehenden Ansatz. „Sie beabsichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können“, heißt es in der Stellungnahme. „Mit der Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden.“ 
Mit anderen Worten: Der Staat soll das Vermögen erhalten, von dem der Erbe nichts weiß.


Finanzberater können helfen


Berater und Betreuer von Banken, Sparkassen und anderen Instituten benötigen für eine seriöse Beratung die Auflistung sämtlicher Vermögensanlagen der Kunden. Allgemein bekannt ist es, dass die Kunden häufig nicht alles mitteilen, einen Teil direkt vergessen und nicht verstehen, warum sie sich jetzt offenbaren sollen. Es geht schließlich nur um diesen konkreten Teilbetrag. Dazu kommt, dass einige Verbraucher alles allein online erledigen. 


Ohne einen Anhaltpunkt, dass weiteres Vermögen vorhanden ist, ist dieser Teil des Nachlasses völlig verloren. Die Institute verwalten das Vermögen weiter, wissen häufig nichts vom Versterben des Kontoinhabers und buchen es als steuerpflichtigen Gewinn nach 30 Jahren aus.