Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei leicht gestiegen. Diese liegen nun durchschnittlich bei 2,3 Monaten. In Tagen betrachtet, erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr die Dauer von 70,2 auf 70,3.
Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 22,8 Prozent auf 3.412 gestiegen. Dies habe daran gelegen, dass kurz vor Jahresende zwei spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien insgesamt mehr als 800 Schlichtungsanträge eingereicht hätten. Diese hätten ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Die Leben-Police ist mit einem Anteil von 24,2 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden.
Gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 8,1 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 3.184 zulässige Beschwerden. Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder leicht abgenommen. Diese sanken von 2.291 auf 2.209 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 15,7 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 9,0 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 6,7 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Jede sechste Beschwerde (15,0 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier explodierte die Zahl der Beschwerden förmlich um 77,4 Prozent auf 2.124.
Gebäudeversicherung mit deutlich mehr Beschwerden
Der Bericht 2021 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 99,0 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa zwei von fünf Beschwerden der Fall (29,8 Prozent) gewesen.
Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 59,2 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zu 28,4 Prozent der Fall war.