Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwirkte eine Unterlassungserklärung der Stuttgarter Lebensversicherung. In einer Meldung der Verbraucherschützer heißt es dazu, die Stuttgarter würde „wesentliche Informationen zur ‚GrünenRente‘ zurückhalten“. Gegen diese Darstellung setzt sich der Versicherer aber zur Wehr.
Am 24.05.2022 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Pressemeldung, in der es u.a. hieß, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Die Verbraucherschützer schreiben: „Diese [die Stuttgarter] hatte für ein ‚Gesundheitskonto‘ geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als ‚GrüneRente‘ angepriesen. Verbraucher:innen würden hier ‚nachhaltig investieren‘ und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern.“ Dabei habe der Versicherer nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen sollen, heißt es weiter in der Meldung. Zudem würden laut Versicherungsbedingungen „ökologische oder soziale Merkmale“ nur „berücksichtigt“, so die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg. Deren Finanzexperte Niels Nauhauser legte nach: „Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt aber nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus.“ Die Schlussfolgerung der VZ Ba-Wü: Der Versicherer enthalte Verbrauchern „wesentliche Informationen vor, die diese benötigten, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können.“
Das verwunderte die Versicherungsbote-Redaktion. Denn die Stuttgarter kann zurecht zu den Pionieren im Bereich der nachhaltigen Geldanlage gezählt werden und fiel bislang eher durch umfangreiche Informationen zur ‚GrünenRente‘ auf. Versicherungsbote bat deshalb die Stuttgarter, zu dem Vorfall Stellung zu beziehen.
Schilderungen der Verbraucherzentrale „in keiner Weise nachvollziehbar“
In ihrer Stellungnahme räumte die Versicherung zwar ein, eine Unterlassungserklärung abgegeben zu haben. Doch die Schilderungen der Verbraucherzentrale seien „in keiner Weise nachvollziehbar“. So schreibt die Stuttgarter zur Unterlassungserklärung: „In dieser verpflichten wir uns, gegenüber Verbrauchern unsere fondsgebundene Rentenversicherung nicht als ‚Gesundheitskonto‘ zu bewerben. Dies bezieht sich auf alle Formen des Gesundheitskontos und damit auch auf das Gesundheitskonto als GrüneRente. Die Unterlassungserklärung bezieht sich ausschließlich auf diesen Sachverhalt.“ Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf die GrüneRente selbst habe die Stuttgarter zu keinem Zeitpunkt abgegeben. Weiter heißt es auf Versicherungsbote-Anfrage: „Die Schilderungen der Verbraucherzentrale, dass ‚Rahmenbedingungen und wesentliche Informationen, warum die Investition nachhaltig sein sollte’ fehlen würden, sind für uns in keiner Weise nachvollziehbar.“
In ihrem Statement verweist die Versicherung auf die „klar definierten und transparent kommunizierten Nachhaltigkeitskriterien für die Anlage“ im Sicherungsvermögen der Stuttgarter. Dazu zählen beispielsweise Positivkriterien wie die Finanzierung oder Beteiligung am Bau von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung oder die Finanzierung von oder Investition in sozial genutzte Immobilien, schreibt die Stuttgarter. Auch Negativkriterien wie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen oder Kinderarbeit sind definiert. All das lässt der Versicherer jährlich vom unabhängigen Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen e.V. (INAF) überprüfen und veröffentlicht im Anlagebericht zur GrünenRente Details über Volumen der nachhaltigen Geldanlagen einschließlich Beispielen.
Abschließend schreibt die Stuttgarter: „Entgegen der Behauptung der Verbraucherzentrale stellen wir Verbrauchern damit die wesentlichen Informationen bereit, damit diese eine informationsgeleitete Entscheidung treffen können.“