Die Riester-Rente zu reparieren, sei besser, als Verbrauchern zu signalisieren, sie hätten jahrelang in ein falsches Produkt investiert, so Dr. Carsten Brodesser gegenüber Versicherungsbote. Wie sich der Finanz-Experte der Union eine Reform der Riester-Rente vorstellt.
Die Riester-Rente hätte bereits in der vergangenen Legislaturperiode reformiert werden sollen. So stand es im Koalitionsvertrag. Doch trotz 'Brandbriefen' der Verbände von Anbietern (die in seltener Einigkeit handelten), blieb das Finanzministerium unter Leitung des heutigen Kanzlers Olaf Scholz untätig.
Im nun gültigen Koalitionsvertrag findet sich kein Hinweis auf Reformbestrebungen in Sachen Riester-Rente. Doch die CDU/CSU-Fraktion - nun in der Opposition - hat die Reformüberlegungen nicht aufgegeben. „Eine ‚Reparatur‘ der Riester-Förderung und der entsprechenden Produkte ist nicht nur nach unserer Auffassung, sondern auch von Seiten der Anbieter durch Veränderung einiger Stellschrauben möglich. Dies halten wir für nachhaltiger als den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu signalisieren, sie hätten jahrelang in ein falsches Produkt für ihre Altersvorsorge investiert“, so Union-Finanzexperte Dr. Carsten Brodesser auf Versicherungsbote-Anfrage.
Die Unions-Fraktion strebt eine Weiterentwicklung der Riester-Rente zu einer Zulagen-Rente an. Als Eckpunkte dafür schlagen CDU/CSU vor:
- Der Kreis der Förderberechtigten wird auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausgeweitet.
- Die Auswahl von Produktgattung und -anbieter obliegt weiterhin dem Sparer.
- Je Produktgattung wird ein Standardprodukt definiert, wobei die Kosten des Standardproduktes streng gedeckelt sind.
- Die hundertprozentigen Beitragsgarantie kann zukünftig auf bis zu 70 Prozent abgesenkt werden um chancen- und renditeorientierte Anlagen zu Gunsten der Sparerinnen und Sparer zu ermöglichen.
- Die bisherige 4 %-Regel zur Erzielung der vollen Zulage wird durch eine standardisierte Zulagenförderung (hier: Jeder Euro wird mit 40 Ct. gefördert).
- Die Kinderzulage wird – unabhängig vom Geburtsjahr - auf € 300,-- pro Kind vereinheitlicht.
- Die Verwendung des „Wohnriesters“ ist um die energetische Sanierung zu erweitern und leistet damit einen Beitrag zur Energieeinsparung und Klimaschutz.
Wie eine verpflichtende „Geringverdiener“-Rente aussehen könnte
Doch wie könnte - insbesondere bei Geringverdienern - die Vorsorge-Bereitschaft gestärkt werden, wollte Versicherungsbote zusätzlich von Dr. Carsten Brodesser wissen. „Gerade Geringverdiener verfügen nicht über eine ausreichende Sparfähigkeit, um neben den steigenden Preisen und einer derzeit hohen Inflation noch für eine zusätzliche Altersvorsorge anzusparen“, so der CDU-Finanzexperte. Die Union könne sich deshalb eine verpflichtende 'Geringverdiener'-Rente vorstellen.
Zwar gäbe es bereits heute mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit einer (rein Arbeitgeber finanzierten) Zahlung einer „Geringverdiener bAV“. Doch die Verbreitung dieses Altersvorsorgeinstrumentes werde derzeit erschwert. Brodesser nennt gegenüber Versicherungsbote folgende Hemmnisse: die Beschränkung auf wenige Durchführungswege, der hohe Verwaltungsaufwand beim Arbeitgeber, die fehlende Förderung bei Überschreiten der Einkommensgrenzen sowie Fragen der Portabilität.
„Denkbar wäre für mich die obligatorische Einrichtung einer zusätzlichen Altersvorsoge für Geringverdiener für alle Arbeitgeber in Höhe von mindestens 40,- Euro pro Monat. Die staatliche Förderung (hier: 30 % vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer) sollte erhalten bleiben. Bei der operativen Umsetzung könnte man sich in Bezug auf Angebot und Beratung sowie dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand an den ‚Vermögenswirksamen Leistungen‘ orientieren“, so Dr. Carsten Brodesser.
Fragen der Portabilität ließen sich dadurch lösen, dass Vertragsnehmer der Arbeitnehmer wäre und damit der Verwaltungsaufwand bei Arbeitgeberwechsel weitestgehend wegfiele, schlägt Brodesser vor. Und was, wenn die förderrelevante Einkommensgrenze überschritten wird? Auch darauf hat der CDU-Politiker eine Antwort: „In diesem Fall würde die weitere Beitragszahlung durch den Arbeitgeber entfallen und könnte dann (bei höherem verfügbaren Einkommen) durch den Arbeitnehmer unter Inanspruchnahme der linearen Förderung fortgeführt werden. Durch diese Verknüpfung von Geringverdiener-Förderung mit der reformierten Zulagenrente schließt sich somit zielgenau die bisherige Lücke in der Verbreitung einer zusätzlichen Altersvorsorge. Damit ließe sich Altersarmutsgefährdung effektiv vermindern.“