Königswege steht kurz vor der Veröffentlichung eines neuen Handelsvertretervertrags. Im Rahmen dessen solle jedem nach §34d registrierten Handelsvertreter das Recht eingeräumt werden, dass er ‘seinen’ Kundenstamm mitnehmen kann, wenn er das Unternehmen verlassen möchte. Damit will der Finanzvertrieb den Handelsvertretern die reale Chance einen ganz ‘eigenen’ Kundenstamm und damit auch sich einen eigenen Unternehmenswert aufzubauen.
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