ADAC Versicherung AG
„Teil 3: Allgemeine Leistungsausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht
(..)
7. für vorsätzlich herbeigeführte oder auf der missbräuchlichen Verwendung von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder Sucht beruhenden Erkrankungen und Verletzungen und deren Folgen (..)“
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
„B (Besonderer Teil)
(..)
III. Reisekrankenversicherung (inkl. Assistance)
(..)
6. Was ist nicht versichert?
Der Versicherer übernimmt keine Kosten für:
(..)
6.4. Behandlungen von Alkohol-, Drogen-, oder anderen Suchterkrankungen einschließlich Entzug und Entwöhnungsbehandlungen. Erkrankungen und Unfälle, die ursächlich auf Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenmissbrauch der versicherten Person zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert. (..)“
Europ Assistance SA Niederlassung für Deutschland
„I. In der Auslandskrankenversicherung:
„§9 Wann leisten wir nicht?
1. Sie haben den Schadenfall vorsätzlich herbeigeführt.
(..)
8. Ihre Erkrankung beruht auf Missbrauch von Rauschmitteln. Dies sind Alkohol, Drogen, Schlaftabletten oder andere narkotische Stoffe.“
II. In der Premium Reiseversicherung:
„C. Auslandskrankenversicherung
(..)
Artikel 3 Wann leisten wir nicht?
Wir leisten nicht, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:
1. Sie haben den Schadenfall vorsätzlich herbeigeführt.
(..)
6. Ihre Erkrankung beruht auf Missbrauch von Rauschmitteln. Dies sind Alkohol, Drogen, Schlaftabletten oder andere narkotische Stoffe.
(..)
E. Krankenrücktransport und Bergung innerhalb Deutschlands
Artikel 3 Welche Ereignisse sind nicht versichert?
1. Allgemein leisten wir nicht, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:
(..)
1.3 Ihre Krankheit oder Ihr Unfall wurde durch Missbrauch von Rausch oder Betäubungsmitteln hervorgerufen. Dies gilt für Alkohol, Drogen, Schlaftabletten oder sonstige narkotische Stoffe.“