Die degenia Versicherungsdienst AG hat bei der Entwicklung der neuen Wohngebäudeversicherung auf die Minimierung unbeliebter Haftungsrisiken sowie auf deutliche Leistungsverbesserungen gesetzt. So sind nun unter anderem Bausteine wie grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung, Wegfall der Mindestwindstärke, Best-Leistungs- sowie Besitzstands-Garantie und Inhalte aus den wegweisenden Urteilen bzgl. Rückstauklappe und undichte Fugen berücksichtigt.
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