Die FondsKonzept AG erweitert das Maklerservicecenter um die sogenannte ESG-Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anlegerinnen und Anleger. Hintergrund sind die ESG-Compliance-Regeln für Kreditinstitute und Vermögensverwalter mit einer Lizenz nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Diese müssen ab dem 2. August 2022 bei ihren Kunden im Beratungsprozess erheben, ob in die Produktauswahl neben anlegerbezogenen auch umwelt-, sozial- oder unternehmensverantwortliche Kriterien (ESG) einfließen sollen.
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