Die Axa hat erneut vor Gericht eine Niederlage im Streit um unrechtmäßige Beitragserhöhungen erlitten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Unzulässigkeit von Prämienanpassungen mit Urteil vom 15. Juli 2021 unterstrichen (Az.: 7 U 237/18). Die Beitragsanpassungen waren aus Sicht des Gerichts unzureichend begründet und inhaltlich fehlerhaft. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge in Höhe von 2.000 Euro. Darauf macht die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer aufmerksam.
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