Das bedeutet: Um auch in einem Niedrigzinsumfeld die nötigen Erträge zu erzielen, ist ein optimiertes Risiko-Renditeverhältnis nötig. Zudem legen Stifter und Spender vermehrt Wert darauf, dass unter Berücksichtigung von Kriterien aus dem Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung investiert wird. Da viele angeblich nachhaltige Anlagen sich als Mogelpackungen erwiesen haben (Greenwashing), bedarf dies einer unabhängigen Begutachtung. Hierdurch kann das Spendenaufkommen nachhaltiger im besten Fall sogar gesteigert - werden und Stiftungen können über den Rahmen des Stiftungszwecks hinaus zum Wohle von Mensch und Wirtschaft beitragen.
Die Zielerreichung erfordert also hinreichende Erträge, gutes Risikomanagement und ein auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtetes Portfolio. Allerdings wird es für Stiftungsmanager immer schwierig sein, diese Ziele zu erreichen und versteckte Risiken zu erkennen – sei es in einzelnen Wertpapieren, in ungünstigen Kombinationen oder in der Auswahl vermeintlich ESG-konformer Anlagen.
Business Judgement Rule-Gutachten für tiefgehende Analyse des Portfolios
Um Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko, Nachhaltigkeit und Spendenoptimierung zu unterstützen, bieten StiftungsMentor und das Institut für Vermögensaufbau Hilfestellung an: Mit dem Business Judgement Rule-Gutachten erfolgt eine tiefgehende Analyse des Portfolios und bei Bedarf Hinweise zur Optimierung sowie die Zertifizierung durch das Institut für Vermögensaufbau. Dies ist auch im Interesse von Stiftern und Spendern, die damit mehr Sicherheit bei ihren finanziellen Zuwendungen erhalten.
Unter anderem beantwortet das Business Judgement Rule-Gutachten im Kontext von Nachhaltigkeitsinvestments die Frage: Haben die Stiftungsmanager wirklich nachhaltige Produkte eingesetzt, um Nachhaltigkeitsansprüche zu erfüllen und kein (unbewusstes) Greenwashing zu betreiben? Bei der Auswahl von Fonds oder Portfolios ist es dazu sinnvoll, sich die ESG-Ratings verschiedener ESG-Rater anzuschauen, um ein Konsensbild zu bekommen. Um ein breites und unabhängiges ESG-Rating zu erhalten, sollte die ESG-Qualität Titel für Titel aus der Sicht mehrerer etablierter ESG-Datenanbieter bewertet werden. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vermögensaufbau 2020 eine spezifische ESG-Zertifizierung entwickelt. Die Bewertungen basieren auf den Daten und Ratings von großen verschiedenen ESG-Datenanbietern und auch Nischen-Ratingagenturen. Aktuell werden beim IVA insgesamt Ratings aus mehr als 700 Quellen verwendet. Zwar hat die EU mit Ihrer Taxonomie ein eigenes Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten vorgelegt. Allerdings lassen sich anhand dieser EU-Taxonomie derzeit nur ca. fünf Prozent des Weltaktienmarktes bewerten. Und das auch nur nach ökologischen Kriterien, die Sozialtaxonomie liegt noch gar nicht vor. Die Verwendung anderer ganzheitlicher ESG-Ratings ist somit einstweilen praktisch unumgänglich. Da alle ESG-Rater zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist es wünschenswert, Portfolios nach einem Konsensrating zur beurteilen.
Rating-Dienstleister bestimmt differenziertes Nachhaltigkeitsprofil des Portfolios
Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation will die Europäische Union die Finanzierung nachhaltigen Wachstums fördern, unter anderem bei Investmentfonds. Bislang ist die Definition von „strenger Nachhaltigkeit“ aber nicht sinnvoll geregelt. Auch hier bietet sich daher eine spezifische ESG-Zertifizierung an. Diese basiert auf einem regelmäßigen Prüfprozess, bei dem der Anbieter des Fonds oder Portfolios mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal die aktuelle Zusammensetzung des Portfolios vollständig übermittelt. Anhand dieses Bestandes bestimmt der Rating-Dienstleister ein differenziertes Nachhaltigkeitsprofil des Portfolios, das in einem Zertifikat als eigenes Dokument dargestellt wird. Das Siegel soll bei der Auswahl eines Produkt- beziehungsweise Strategieanbieters helfen und eine dauerhafte Qualitätsprüfung bieten.